Bundesvertrag zwischen Albert von Minden, Jost, Grafen von Hoya-Brockhusen (Hoya-Bruchhausen) einerseits und den Herzögen Friedrich dem Jüngeren und Otto von Braunschweig-Lüneburg zur gegenseitigen Hilfeleistung für den Fall feindlicher Angriffe und Schadensstiftungen. Die Aussteller nennen zahlreiche norddeutsche Fürsten, denen dieser Vertrag unschädlich sein soll. Es siegeln Bischof Albert von Minden für sich und seinen unmündigen Vetter Jost von Hoya sowie die Herzöge Friedrich d.J. und Otto.