Hugo (Hugk) Sturm, Peter Baner genannt Göbel und Wilhelm Landeck setzen mit Wissen und Willen der beiden Streitparteien, nämlich Jörg von Hohengeroldseck, Sänger und Domherr zu Straßburg, sowie dessen Bruder Diebold zu Hohengeroldseck einerseits und Junker Jörg von Ochsenstein andererseits, einen Schlichtungsvertrag auf. Streitpunkt war das Erbe Jörgs von Ochsenstein von seiner Mutter Adelheid von Hohengeroldseck (+) und ihr Wittum und Zugeld, wie sie es einst von ihren Eltern Walter zu Hohengeroldseck (+) und Else von Lichtenberg (+) verschrieben bekommen hatte. Nun wird entschieden, dass die Hohengeroldsecker Brüder und ihre Erben an Jörg von Ochsenstein und dessen Erben eine jährliche Gülte über 130 rheinische Gulden, fällig zu St. Martin [= 11.11.], von Reichshofen, Hochfelden und allem ihren Besitz im Wasgau und Elsass entrichten. Die Güter dienen als Unterpfand und dürfen bei Nichtzahlung von Jörg und seinen Erben mit oder ohne Gericht belangt werden, wogegen den Hohengeroldseckern kein Schirm oder Brief behilflich sein soll. Die Hohengeroldsecker können die 130 Gulden mit 2.000 rheinischen Gulden wiederkaufen und ablösen, wobei die noch ausstehenden Zinsen sowie anteilsmäßig die Zinsen vom letzten St. Martinstag bis zum Tag der Ablösung zu entrichten sind. Der Brief wurde doppelt, für jede Streitpartei einen, ausgefertigt.