Gräflich Stolbergisches Gemeinschaftsbergamt zu Stolberg (Bestand)
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F 11 (Benutzungsort: Wernigerode)
Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik) >> 07. Wirtschaft (mit Bergbehörden bis 1990 und Bankwesen) >> 07.01. Bergbau >> 07.01.02. Vorgängerbehörden und nachgeordnete Behörden des Oberbergamts Halle
1568 - 1907 (1917)
Findhilfsmittel: Findbuch von 1869 (online recherchierbar)
Registraturbildner: Die Geschichte des Bergbaus in den drei Stolberger Grafschaften (Stolberg-Stolberg, Stolberg-Roßla und Wernigerode) geht bis weit in das Mittelalter zurück. Er hatte einen beträchtlichen Umfang. Noch am Ende des 19. Jahrhunderts waren in der Grafschaft Stolberg die Flussspatgruben bei Straßberg und in der Krummschlacht und in der Grafschaft Wernigerode das Eisenerzbergwerk am Büchenberg sowie die Eisenhütte in Ilsenburg in Betrieb. Hinzu kam die Verwaltung von nicht weniger als 26 stillgelegten Erzbergwerken, Steinkohlengruben und Hüttenbetrieben sowie 51 Mutungen auf Edelmetall, Buntmetall-, Eisen- und Maganerze und Steinkohlen.
Das gräfliche Haus Stolberg ist seit 1210 urkundlich belegt. Es konnte im Laufe der folgenden drei Jahrhunderte seinen Territorialbesitz erheblich ausdehnen. Zu dem Stammbesitz der Grafschaft Stolberg am Südharz kamen im 14. Jahrhundert das Amt Roßla und im 15. Jahrhundert die Ämter Heringen, Kelbra, Elbingerode und Questenberg, die Grafschaft Hohnstein (1413) und nicht zuletzt im Jahre 1429 die Grafschaft Wernigerode am Nordharz.
Auf der Grundlage des Erbvertrages von 1645 teilte sich das Haus Stolberg in die ältere Linie Stolberg-Wernigerode, über die seit 1714 Preußen die Oberhoheit besaß, und eine jüngere Linie, die ihrerseits infolge des Teilungsrezesses von 1706 in die, unter kusächsischer Oberhoheit stehenden, 1815 zu Preußen geschlagenen, Grafschaften Stolberg-Stolberg und Stolberg-Roßla zerfiel.
Während für den Bergbau in der Grafschaft Wernigerode das Bergamt Wernigerode und das Bergamt Wickerode für den Hohnsteinischen Forst zuständig waren, oblag die Bergbauverwaltung von Stolberg-Stolberg und Stolberg-Roßla mit seinen Anfängen bis in die zweite Hälfte des 16. Jahrhunderts zurückreichenden Stolbergischen Gemeinschaftsbergamt zu Stolberg.
Das Gemeinschaftsbergamt wurde 1815 dem Oberbergamt Halle unterstellt und im Jahre 1868 aufgelöst, nachdem durch das Gesetz über die Kompetenz der Oberbergämter vom 10. Juni 1861 und dem Ausführungserlass vom 29. Juni 1861 die Aufhebung aller Bergämter mit Wirkung vom 1. Oktober 1861 verfügt worden war.
Der Zuständigkeitsbereich ging an das am 21. April 1868 gebildete Begrevier Stolberg über, das mit Wirkung vom 1. Juli 1878 mit dem Bergrevier Eisleben zum Bergrevier Stolberg-Eisleben vereinigt wurde.
Bestandsinformationen: Der Bestand wurde im Jahre 1869 vom Oberbergamt Halle übernommen und dort der Unterregistratur "M" Mansfeld eingegliedert.
Diese wurde mit den übrigen Akten des Oberbergamtes Halle nach dessen Auflösung im Jahre 1946 vom damaligen Staatsarchiv Magdeburg übernommen und als Repositur F 16 aufgestellt. Dabei wurden die Akten des Gemeinschaftsbergamtes zu Stolberg wieder herausgelöst und bilden seit 1952 die selbständige Repositur F 11.
Das noch in Gebrauch befindliche Behördenfindbuch von 1866 wurde im Jahre 1952 revidiert und in den Jahre 1956/57 durch umfangreiche Nachträge ergänzt.
Die Registraturgliederung wurde beibehalten.
In das Behördenfindbuch wurden die an das Oberbergamt Halle abgegebenen Akten des ehemaligen Gräflich Stolberg-Wernigerödischen-Wickeröder Bergamts mit eingearbeitet.
Im Jahre 2007 erfolgte die Retrokonversion des Findbuches.
Zusatzinformationen: Literatur:
Drees, H.: Geschichte der Grafschaft Wernigerode, Wernigerode 1916. -
Greuer, J.-T.: Elemente der Sozialordnung beim alten Oberharzer Bergbau. In: Niedersächsisches Jahrbuch für Landesgeschichte. 34(1962). -
Hartmann, P.: Der Bergbau bei Straßberg im Harz. In: Zeitschrift für angewandte Geologie, 3(1957)H. 11-12. -
Mielecki, Stanislaus von: Beitrag zu der Geschichte des Bergbaues in der Grafschaftt Stolberg und Hohenstein, Teil 1-2, 1845. -
Radziwill, C.: Entwicklung des Fürstlich Stolbergischen Grundbesitzes seit dem 13. Jahrhundert mit besonderer Beachtung der Grafschaft Wernigerode, Jena 1899 (Sammlung nationalökonomischer und statistischer Abhandlingen, Hrsg. J. Conrad ; Bd. 13). -
Stolberg 1210-2010 : Zur Achthundertjährigen Geschichte des Geschlechts / Philipp Fürst zu Stolberg-Wernigerode, Jost-Christian Fürst zu Stolberg-Stolberg [Hrsg.]. - Verein Freunde des Hauses Stolberg-Stolberg e.V., Halle/S., 2010. -
Voigt, J. G.: Bergwerksstaat des Ober- und Unterharzes. Hrsg. J. J. Madihn, Braunschweig 1771. -
Zachariae, H. A.: Rechtsgutachten, die staatsrechtlichen Verhältnisse des gräflichen Hauses und der Grafschaft Stolberg-Wernigerode zur Preußischen Krone betreffend, Göttingen 1862.
Enthaltene Karten: 25
Registraturbildner: Die Geschichte des Bergbaus in den drei Stolberger Grafschaften (Stolberg-Stolberg, Stolberg-Roßla und Wernigerode) geht bis weit in das Mittelalter zurück. Er hatte einen beträchtlichen Umfang. Noch am Ende des 19. Jahrhunderts waren in der Grafschaft Stolberg die Flussspatgruben bei Straßberg und in der Krummschlacht und in der Grafschaft Wernigerode das Eisenerzbergwerk am Büchenberg sowie die Eisenhütte in Ilsenburg in Betrieb. Hinzu kam die Verwaltung von nicht weniger als 26 stillgelegten Erzbergwerken, Steinkohlengruben und Hüttenbetrieben sowie 51 Mutungen auf Edelmetall, Buntmetall-, Eisen- und Maganerze und Steinkohlen.
Das gräfliche Haus Stolberg ist seit 1210 urkundlich belegt. Es konnte im Laufe der folgenden drei Jahrhunderte seinen Territorialbesitz erheblich ausdehnen. Zu dem Stammbesitz der Grafschaft Stolberg am Südharz kamen im 14. Jahrhundert das Amt Roßla und im 15. Jahrhundert die Ämter Heringen, Kelbra, Elbingerode und Questenberg, die Grafschaft Hohnstein (1413) und nicht zuletzt im Jahre 1429 die Grafschaft Wernigerode am Nordharz.
Auf der Grundlage des Erbvertrages von 1645 teilte sich das Haus Stolberg in die ältere Linie Stolberg-Wernigerode, über die seit 1714 Preußen die Oberhoheit besaß, und eine jüngere Linie, die ihrerseits infolge des Teilungsrezesses von 1706 in die, unter kusächsischer Oberhoheit stehenden, 1815 zu Preußen geschlagenen, Grafschaften Stolberg-Stolberg und Stolberg-Roßla zerfiel.
Während für den Bergbau in der Grafschaft Wernigerode das Bergamt Wernigerode und das Bergamt Wickerode für den Hohnsteinischen Forst zuständig waren, oblag die Bergbauverwaltung von Stolberg-Stolberg und Stolberg-Roßla mit seinen Anfängen bis in die zweite Hälfte des 16. Jahrhunderts zurückreichenden Stolbergischen Gemeinschaftsbergamt zu Stolberg.
Das Gemeinschaftsbergamt wurde 1815 dem Oberbergamt Halle unterstellt und im Jahre 1868 aufgelöst, nachdem durch das Gesetz über die Kompetenz der Oberbergämter vom 10. Juni 1861 und dem Ausführungserlass vom 29. Juni 1861 die Aufhebung aller Bergämter mit Wirkung vom 1. Oktober 1861 verfügt worden war.
Der Zuständigkeitsbereich ging an das am 21. April 1868 gebildete Begrevier Stolberg über, das mit Wirkung vom 1. Juli 1878 mit dem Bergrevier Eisleben zum Bergrevier Stolberg-Eisleben vereinigt wurde.
Bestandsinformationen: Der Bestand wurde im Jahre 1869 vom Oberbergamt Halle übernommen und dort der Unterregistratur "M" Mansfeld eingegliedert.
Diese wurde mit den übrigen Akten des Oberbergamtes Halle nach dessen Auflösung im Jahre 1946 vom damaligen Staatsarchiv Magdeburg übernommen und als Repositur F 16 aufgestellt. Dabei wurden die Akten des Gemeinschaftsbergamtes zu Stolberg wieder herausgelöst und bilden seit 1952 die selbständige Repositur F 11.
Das noch in Gebrauch befindliche Behördenfindbuch von 1866 wurde im Jahre 1952 revidiert und in den Jahre 1956/57 durch umfangreiche Nachträge ergänzt.
Die Registraturgliederung wurde beibehalten.
In das Behördenfindbuch wurden die an das Oberbergamt Halle abgegebenen Akten des ehemaligen Gräflich Stolberg-Wernigerödischen-Wickeröder Bergamts mit eingearbeitet.
Im Jahre 2007 erfolgte die Retrokonversion des Findbuches.
Zusatzinformationen: Literatur:
Drees, H.: Geschichte der Grafschaft Wernigerode, Wernigerode 1916. -
Greuer, J.-T.: Elemente der Sozialordnung beim alten Oberharzer Bergbau. In: Niedersächsisches Jahrbuch für Landesgeschichte. 34(1962). -
Hartmann, P.: Der Bergbau bei Straßberg im Harz. In: Zeitschrift für angewandte Geologie, 3(1957)H. 11-12. -
Mielecki, Stanislaus von: Beitrag zu der Geschichte des Bergbaues in der Grafschaftt Stolberg und Hohenstein, Teil 1-2, 1845. -
Radziwill, C.: Entwicklung des Fürstlich Stolbergischen Grundbesitzes seit dem 13. Jahrhundert mit besonderer Beachtung der Grafschaft Wernigerode, Jena 1899 (Sammlung nationalökonomischer und statistischer Abhandlingen, Hrsg. J. Conrad ; Bd. 13). -
Stolberg 1210-2010 : Zur Achthundertjährigen Geschichte des Geschlechts / Philipp Fürst zu Stolberg-Wernigerode, Jost-Christian Fürst zu Stolberg-Stolberg [Hrsg.]. - Verein Freunde des Hauses Stolberg-Stolberg e.V., Halle/S., 2010. -
Voigt, J. G.: Bergwerksstaat des Ober- und Unterharzes. Hrsg. J. J. Madihn, Braunschweig 1771. -
Zachariae, H. A.: Rechtsgutachten, die staatsrechtlichen Verhältnisse des gräflichen Hauses und der Grafschaft Stolberg-Wernigerode zur Preußischen Krone betreffend, Göttingen 1862.
Enthaltene Karten: 25
Laufmeter: 2.3
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
14.04.2025, 08:12 MESZ