Walther von Cronberg (Cronbergk), Administrator des Hochmeisteramts (hochmeisterthumbs) in Preußen (Preussen) und Deutschmeister (Meister Teutschs ordens Inn teutschen und welschen landen) beurkunet, daß er, nach dem König Ferdinand I. [dem Deutschen Orden] mit einer am 20. (21.) Juli 1540 in Hagenau (Hagenaw) datierten Urkunde die niedere Gerichtsbarkeit in Althausen übertragen hatte, den Schultheiß und die Schöffen des Gerichts zu Markelsheim (Nidergerichts zu Marckelsheim) zu ordentlichen Richtern bestellt und erteilt Nikolaus Vehe(s) ?, Amtsverweser des Deutschen Ordens in Neuhaus (Neuenhaus) gewisse Vollmachten, um dies in Althausen bekannt zu machen.
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Walther von Cronberg (Cronbergk), Administrator des Hochmeisteramts (hochmeisterthumbs) in Preußen (Preussen) und Deutschmeister (Meister Teutschs ordens Inn teutschen und welschen landen) beurkunet, daß er, nach dem König Ferdinand I. [dem Deutschen Orden] mit einer am 20. (21.) Juli 1540 in Hagenau (Hagenaw) datierten Urkunde die niedere Gerichtsbarkeit in Althausen übertragen hatte, den Schultheiß und die Schöffen des Gerichts zu Markelsheim (Nidergerichts zu Marckelsheim) zu ordentlichen Richtern bestellt und erteilt Nikolaus Vehe(s) ?, Amtsverweser des Deutschen Ordens in Neuhaus (Neuenhaus) gewisse Vollmachten, um dies in Althausen bekannt zu machen.
Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, B 249 U 224
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, B 249 Deutscher Orden: Kommende Mergentheim I
Deutscher Orden: Kommende Mergentheim I >> 3. Sonstige Ortsbetreffe >> 3.3 Althausen >> Paul Appetzhofer aus Nördlingen, Notar, beurkundet, daß vor ihm Nikolaus Vehe ?, Amtsverweser des Deutschen Ordens zu Neuhaus, Georg Spieß, Kanzleibeamter (canzler) des Administrators, einerseits und Melchior Werner, Schultheiß, mit allen Schöffen des Gerichts zu Markelsheim andererseits erschienen sind und zwei im Wortlaut inserierte Urkunden vorgelegt haben, wobei in der Urkunde vom 17. Jan. 1541, die von Walther von Cronberg, Administrator des Hochmeisteramts und Deutschmeister, ausgestellt wurde, dem Schultheiß und den Schöffen des Zentgerichts zu Markelsheim die niedere Gerichtsbarkeit in Althausen übertragen wurde und in der am 21. Jul. 1540 in Hagenau datierten Urkunde, die von König Ferdinand I. ausgestellt wurde, dem Deutschen Orden eben diese niedere Gerichtsbarkeit in Althausen übertragen wurde, so daß, wie Georg Spieß, Kanzleibeamter des Administrators [des Hochmeisteramts und Deutschmeisters], feststellt, die Rechtmäßigkeit der ausgeübten Gerichtshoheit in Althausen durch den Deutschen Orden bzw. in deren Aufrag durch das Zentgericht in Markelsheim hinlänglich bewiesen ist, des weiteren beurkundet der A., daß dem Schultheiß und den Schöffen zu Markelsheim ein Transsumpt der Urkunde von König Ferdinand I., die Herr Wolfgang Graf von Hohenlohe (Hohenloe) ausfertigen ließ, für ihren ständigen Gebrauch ausgehändigt wurde.
1541 Januar 17 (am siebenzehenden des monats Januarii)
Urkunden
Ausstellungsort: Mergentheim (Mergetheim)
Siegler: Walther von Cronberg (secret insigel)
Überlieferungsart: Insert
Anmerkungen: Insert im Notariatsinstrument von 1541 Jan. 31 (U 224)
Siegler: Walther von Cronberg (secret insigel)
Überlieferungsart: Insert
Anmerkungen: Insert im Notariatsinstrument von 1541 Jan. 31 (U 224)
Paul Appetzhofer aus Nördlingen, Notar, beurkundet, daß vor ihm Nikolaus Vehe ?, Amtsverweser des Deutschen Ordens zu Neuhaus, Georg Spieß, Kanzleibeamter (canzler) des Administrators, einerseits und Melchior Werner, Schultheiß, mit allen Schöffen des Gerichts zu Markelsheim andererseits erschienen sind und zwei im Wortlaut inserierte Urkunden vorgelegt haben, wobei in der Urkunde vom 17. Jan. 1541, die von Walther von Cronberg, Administrator des Hochmeisteramts und Deutschmeister, ausgestellt wurde, dem Schultheiß und den Schöffen des Zentgerichts zu Markelsheim die niedere Gerichtsbarkeit in Althausen übertragen wurde und in der am 21. Jul. 1540 in Hagenau datierten Urkunde, die von König Ferdinand I. ausgestellt wurde, dem Deutschen Orden eben diese niedere Gerichtsbarkeit in Althausen übertragen wurde, so daß, wie Georg Spieß, Kanzleibeamter des Administrators [des Hochmeisteramts und Deutschmeisters], feststellt, die Rechtmäßigkeit der ausgeübten Gerichtshoheit in Althausen durch den Deutschen Orden bzw. in deren Aufrag durch das Zentgericht in Markelsheim hinlänglich bewiesen ist, des weiteren beurkundet der A., daß dem Schultheiß und den Schöffen zu Markelsheim ein Transsumpt der Urkunde von König Ferdinand I., die Herr Wolfgang Graf von Hohenlohe (Hohenloe) ausfertigen ließ, für ihren ständigen Gebrauch ausgehändigt wurde.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
27.11.2025, 15:42 MEZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)
- Neuwürttembergische Bestände vor 1803 bzw. vor 1806/10 (Tektonik)
- Deutscher Orden (Tektonik)
- Regierung Mergentheim (Tektonik)
- Deutscher Orden: Kommende Mergentheim I (Bestand)
- 3. Sonstige Ortsbetreffe (Gliederung)
- 3.3 Althausen (Gliederung)
- Paul Appetzhofer aus Nördlingen, Notar, beurkundet, daß vor ihm Nikolaus Vehe ?, Amtsverweser des Deutschen Ordens zu Neuhaus, Georg Spieß, Kanzleibeamter (canzler) des Administrators, einerseits und Melchior Werner, Schultheiß, mit allen Schöffen des Gerichts zu Markelsheim andererseits erschienen sind und zwei im Wortlaut inserierte Urkunden vorgelegt haben, wobei in der Urkunde vom 17. Jan. 1541, die von Walther von Cronberg, Administrator des Hochmeisteramts und Deutschmeister, ausgestellt wurde, dem Schultheiß und den Schöffen des Zentgerichts zu Markelsheim die niedere Gerichtsbarkeit in Althausen übertragen wurde und in der am 21. Jul. 1540 in Hagenau datierten Urkunde, die von König Ferdinand I. ausgestellt wurde, dem Deutschen Orden eben diese niedere Gerichtsbarkeit in Althausen übertragen wurde, so daß, wie Georg Spieß, Kanzleibeamter des Administrators [des Hochmeisteramts und Deutschmeisters], feststellt, die Rechtmäßigkeit der ausgeübten Gerichtshoheit in Althausen durch den Deutschen Orden bzw. in deren Aufrag durch das Zentgericht in Markelsheim hinlänglich bewiesen ist, des weiteren beurkundet der A., daß dem Schultheiß und den Schöffen zu Markelsheim ein Transsumpt der Urkunde von König Ferdinand I., die Herr Wolfgang Graf von Hohenlohe (Hohenloe) ausfertigen ließ, für ihren ständigen Gebrauch ausgehändigt wurde. (Archivale)