Streit um die Frage, ob ein Morgen Rötgen genanntes Gehölz zum Wüllendorfer Erbpachtgut des Appellanten (als Erbpächter, Erbherr Advokat NN zum Busch) gehört, für das lediglich eine jährliche Abgabe vonje 6 Schap Roggen und Hafer an den Kirchmeister zu entrichten sei, wie der Appellant meint, oder ob es sich um ein der Kirche gehörendes und in Zeitpacht ausgegebenes Stück handelt, wie die Appellaten behauptet hatten. Am 20. Juni 1757 erging Rufen gegen die nicht erschienenen Appellaten, am 17. März 1758 wurden offenbar Ulteriores compulsoriales an die Vorinstanz zur Herausgabe der Acta priora versandt.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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