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Verpfändungen der Ulenburg
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Enthaeltvermerke: enthält v.a.: Verpfändung der Ulenburg durch Nikolaus von Lerbeke (1347); Verpfändung von Gütern durch Johann von Quernheim an Bischof Albert von Minden (1449); Verkauf der Ulenburg mit Wiederkauf nach 30 Jahren durch Helmert von Quernheim (1484); Schuldverschreibungen der Quernheimer; Pfandeinsetzung der Ulenburg durch Hilmar von Quernheim und Wiedereinlösung; Verpfändung der Ulenburg durch Philipp zur Lippe an Philipp Eberhard von Wrede (1602)