Berufungssache des Krameramts in Warendorf (vertreten durch die Gildemeister Andreas Holstein und Henrich zum Syle) ./. den Ratsfiskus daselbst. Das Krameramt hat eigenmächtig i.J. 1615 auf 'Hospitaler Kirchweihung' den Baumseidenmachern ihre zum feilen Verkauf ausgelegte Ware weggenommen. Es ist deswegen durch Urteil der Universität in Köln und des Rats in Warendorf vom 3.11.1616 zu 200 Goldgulden Strafe verurteilt.