Hans Kautz aus Schanbach, wegen falschen Zeugnisses und Verletzung seiner früheren Verschreibung zu Schorndorf gef. und schwerer Strafe an Leib und Leben verfallen, jedoch infolge des herr- und landschaftlichen Vergleichs der Strafe überhoben und freigelassen mit der Auflage, der Landesherrschaft eine Geldstrafe von 20 lb h und seine Atzung und Gefängniskosten zu bezahlen, künftig dergleichen Handlungen und jede Art von Waidwerk zu unterlassen, vielmehr auf den landesherrlichen Forst und das Wildgehege sein Augenmerk zu richten und alle ihm bekannt werdenden Wildfrevel unverzüglich dem Forstmeister oder den Amtleuten anzuzeigen, nimmt diese Artikel an und schwört U. Kautz hatte während seiner früheren Gefangenschaft fälschlich ausgesagt, dass er dem Hans Feyhel aus Schanbach lediglich geholfen habe, den von diesem 1560 geschossenen Spießhirsch aus dem Beckenhaus heimzutragen, auch nur ein wenig von dem Fleisch genommen und gegessen habe. In Wahrheit hatte Kautz nach seinem neuerlichen Bekenntnis dem Feyhel seine Büchse geliehen und sie selbst in den Wald getragen, von dem Spießhirsch die Hälfte genommen, die Haut des Hirsches zusammen mit Feyhel zu Esslingen verkauft und den Erlös mit diesem geteilt.