a) Vertrag vom 28.5.1854 (Frankfurt) zwischen Preußen und der Freien Stadt Frankfurt, dass die projektierte Telegraphenleitung Berlin-Frankfurt auf Frankfurter Territorium längs der Main-Weser-Eisenbahnlinie verlaufen soll. Der Vertrag ersetzt den diesbezüglichen Vertrag vom 5.9.1848. Mit preußischer Ratifikation vom 20.6.1854. b) Vertrag vom 28.5.1854 (Frankfurt) zwischen Preußen und der Freien Stadt Frankfurt, dass die projektierte rechtsrheinische Telegraphenleitung Deutz (Köln)-Wiesbaden-Frankfurt auf Frankfurter Territorium längs der Taunus-Eisenbahnlinie verlaufen soll. Mit preußischer Ratifikation vom 20.6.1854. c) Vereinbarung vom 28.5.1854 zwischen Preußen und Frankfurt zur Aufnahme des Main-Neckar-Staatstelegraphen in den Deutsch-Österreichischen Telegraphenverein, zur Mitbenutzung der preußischen Telegraphenlinien durch Frankfurt, solange die Linien mit Frankfurter Beteiligung noch nicht dem Verein angehören und zu monatlichen Freizeichen für die beiden neuen Verbindungen. Mit preußischer Ratifikation vom 20.6.1854.
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a) Vertrag vom 28.5.1854 (Frankfurt) zwischen Preußen und der Freien Stadt Frankfurt, dass die projektierte Telegraphenleitung Berlin-Frankfurt auf Frankfurter Territorium längs der Main-Weser-Eisenbahnlinie verlaufen soll. Der Vertrag ersetzt den diesbezüglichen Vertrag vom 5.9.1848. Mit preußischer Ratifikation vom 20.6.1854. b) Vertrag vom 28.5.1854 (Frankfurt) zwischen Preußen und der Freien Stadt Frankfurt, dass die projektierte rechtsrheinische Telegraphenleitung Deutz (Köln)-Wiesbaden-Frankfurt auf Frankfurter Territorium längs der Taunus-Eisenbahnlinie verlaufen soll. Mit preußischer Ratifikation vom 20.6.1854. c) Vereinbarung vom 28.5.1854 zwischen Preußen und Frankfurt zur Aufnahme des Main-Neckar-Staatstelegraphen in den Deutsch-Österreichischen Telegraphenverein, zur Mitbenutzung der preußischen Telegraphenlinien durch Frankfurt, solange die Linien mit Frankfurter Beteiligung noch nicht dem Verein angehören und zu monatlichen Freizeichen für die beiden neuen Verbindungen. Mit preußischer Ratifikation vom 20.6.1854.
Verträge der Freien Stadt Frankfurt, 151
Privileg Q Nr. 73
Verträge der Freien Stadt Frankfurt
Verträge der Freien Stadt Frankfurt >> Verkehrswesen >> Telegrafie
1854
Archivale
deutsch
Beglaubigung: a) und b): Lacksiegel und Unterschriften Friedrich Wilhelm Nottebohm (Regierungs- und Baurat) für Preußen sowie Dr. jur. Eduard Ludwig Harnier (Schöffe und Syndikus) und Remigius Eyssen (Ober-Ingenieur) für Frankfurt.
c) Unterschriften Nottebohm, Harnier und Eyssen.
Ratifikationen: preuß. Papiersiegel sowie Unterschriften des Ministerpräsidenten und Außenministers von Manteuffel sowie des Unterstaatssekretärs im Handelsministerium, Pommer-Esche.
c) Unterschriften Nottebohm, Harnier und Eyssen.
Ratifikationen: preuß. Papiersiegel sowie Unterschriften des Ministerpräsidenten und Außenministers von Manteuffel sowie des Unterstaatssekretärs im Handelsministerium, Pommer-Esche.
Nottebohm, Friedrich Wilhelm
Harnier, Eduard Ludwig
Eyssen, Remigius
Manteuffel, Otto Theodor von
Pommer-Esche: preuß. Unterstaatssekretär
Main-Weser-Eisenbahn
Taunus-Eisenbahn
Main-Neckar-Staatstelegraph
Deutsch-Österreichischer Telegraphenverein
Preußen
Berlin
Deutz
Wiesbaden
Telegrafie
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Instituts für Stadtgeschichte Frankfurt am Main.
20.08.2025, 12:26 MESZ