a) Vertrag vom 28.5.1854 (Frankfurt) zwischen Preußen und der Freien Stadt Frankfurt, dass die projektierte Telegraphenleitung Berlin-Frankfurt auf Frankfurter Territorium längs der Main-Weser-Eisenbahnlinie verlaufen soll. Der Vertrag ersetzt den diesbezüglichen Vertrag vom 5.9.1848. Mit preußischer Ratifikation vom 20.6.1854. b) Vertrag vom 28.5.1854 (Frankfurt) zwischen Preußen und der Freien Stadt Frankfurt, dass die projektierte rechtsrheinische Telegraphenleitung Deutz (Köln)-Wiesbaden-Frankfurt auf Frankfurter Territorium längs der Taunus-Eisenbahnlinie verlaufen soll. Mit preußischer Ratifikation vom 20.6.1854. c) Vereinbarung vom 28.5.1854 zwischen Preußen und Frankfurt zur Aufnahme des Main-Neckar-Staatstelegraphen in den Deutsch-Österreichischen Telegraphenverein, zur Mitbenutzung der preußischen Telegraphenlinien durch Frankfurt, solange die Linien mit Frankfurter Beteiligung noch nicht dem Verein angehören und zu monatlichen Freizeichen für die beiden neuen Verbindungen. Mit preußischer Ratifikation vom 20.6.1854.

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Institut für Stadtgeschichte Frankfurt am Main