Die Stadt Luckau und der Oberamtsrat Gregor Crusius bekunden, dass die Stadt das an die fürstliche Rentkammer am 1. September 1668 (vgl. Rep. 8 Luckau U 460) wegen versessener Kontributionsreste für 3.000 Taler wiederkäuflich überlassene Dorf Groß Lubolz sowie das Vorwerk und die Schäferei zu Schönwalde zurückerhält und dafür ihren Anteil am Dorf Gehren auf 26 Jahre für 2.000 Taler verpfändet, die der Oberamtsrat durch die geschehene Auswechselung seines halben Dorfes Treppendorf laut Tauschkontrakt vom 27. August 1674 der fürstlichen Rentkammer zu Merseburg bereits bezahlt hat, und sich verpflichtet, die restlichen 1.000 Taler in drei gleichen Raten Michaelis (29. September) 1675, 1676 und 1677 abzuzahlen. "geschehen zu Luckaw den 31. Augusti Anno 1674."

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Brandenburgisches Landeshauptarchiv
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