Königliche Eigenhörige Schonebaum und Kollmeyer zu Aulhausen ./. Ernsting zu Aulhausen sowie dompropsteiliche Eigenhörige Niehaus und Hutze und Böschemeyer zu Barkhausen wegen eines beanspruchten Fahrweges zu angekauften Ländereien im Minder Feld, Streit um die Zuständigkeit des Amtes Hausberge oder des dompropsteilichen Gerichts (Lageskizze der Ländereien Bl. 50)