(1) P 1336 (2)~Kläger: Adam Leopold Petri, 1757 dessen Witwe Friederica Louisa Petri, geb. von Zütterich, (3)~Beklagter: Der regierende Graf Simon August zur Lippe und dessen Rentkammer (4)~Prokuratoren (Kl.): Dr. Johann Hermann Scheurer 1757, 1757 ( Subst.: Dr. Georg Melchior Hofmann 1757 Prokuratoren (Bekl.): Dr. Philipp Ludwig Meckel [1748] 1757 ( Subst.: Lic. Johann Paul Besserer (5)~Prozessart: Mandati de solvendo recessum ex redditis dudum rationibus resultatum activum à 5591 imperialium 30 Gl. cum interesse, damno et omni causa cum clausula ut et citationis ad videndum vindicari atrocissimas injurias Streitgegenstand: Der Kläger erklärt, nachdem das RKG 1754 eine Untersuchungs-Kommission zu seiner (= Petris) Rechnungslegung eingesetzt habe, habe er sich überreden lassen, vorbehaltlich dieser Kommission sich bei Auswechselung der Kommissare (neue Kommissare Schloßhauptmann von Blomberg, Hofgerichtsfiskal Kellner) auf die "inländische" Rechnungslegung einzulassen. Diese sei im April 1755 abgeschlossen worden. Nachdem die Rentkammer erkannt habe, daß ihr danach obliegen würde, ihm (= Petri) noch eine beträchtliche Summe zu erstatten, habe Kammerrat Rahne sich im Abschlußprotokoll eine Gegenerklärung vorbehalten, die er schließlich nach 11 Monaten, im Mai 1756, eingereicht habe, und die er (= Petri) umgehend entkräftet habe. Seither halte man ihn erneut mit der Zusicherung hin, das Verfahren werde bald und zu seiner Zufriedenheit abgeschlossen werden. Er befürchtet eine Verschleppung des bereits 10 Jahre dauernden Vorganges bis nach seinem Tode mit negativen Folgen für seine Erben und fordert daher die umgehende Auszahlung des von der lipp. Untersuchungskommission festgestellten ihm zu erstattenden Rückstandes von 5591 Rtlr. 16. November 1757 RKG-Einschärfung, über die Befolgung des Mandates zu berichten. Die Beklagten bestreiten eine Verzögerungstaktik ihrerseits. Eine solche sei vielmehr Petri vorzuwerfen, der sich mit Winkelzügen der Landes-Untersuchungskommission zu entziehen gesucht und wiederholt an das RKG gewandt habe. Der Rechnungsstand von 5591 Rtlr. sei noch keineswegs liquide, sondern die Entgegnung Petris bedürfe der erneuten Gegenschrift und abschließenden Beratung, ehe die Kommissare ihren Bericht erstatten könnten und über die strittig gebliebenen Punkte die Entscheidung auswärtiger Rechtsgelehrter eingeholt werde. Deren Verzögerung wird mit Arbeitsüberlastung des, nachdem die zur Landes-Untersuchungskommission eingesetzt gewesenen Kammerräte alle aus dem Dienst ausgeschieden seien, einzigen Kammerrates erklärt. Am 6. April 1759 schlug das RKG das Gesuch auf Wiederaufnahme der 1754 erkannten RKG-Kommission ab und ordnete schleunige Fortsetzung der Arbeit der lipp. Kommission mit Vorgabe der einzuhaltenden Schritte an. Die Beilagen enthalten Klagen der Witwe Petris über weitere Verzögerungen des Verfahrens, die die Beklagten mit den Belastungen des Siebenjährigen Krieges begründen. (6)~Instanzen: RKG 1757 - 1759 (1756 - 1762) (7)~Beweismittel: Gegenbeantwortung (Rahnes) der Monitorum über des Kammerrates Petri Rechnungsausgabe de 1737 bis 1747 (Q 4). Entgegnung Petris darauf (Q 5). Botenlohnquittung (Q 6). (8)~Beschreibung: 4 cm, Bl. 1 - 177, 177a-b, 178 - 194, lose; Q 1 - 14, Q 14 entnommen aus der Akte L 82 Nr. 641 (P 1332), 6 Beil., davon 5 prod. 22. April 1761 und 9. Juli 1762, 1 undatiert.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe
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