Abt Benedikt von Scheyern und sein Prior Kaspar bestätigen, daß sie nach dem Tode des vorigen Abtes Georg von der Frau Barbara Äbtissin zu Neuburg durch ihren Lehensträger Hans Martin, Richter zu Scheyern, mit dem Groß- und Kleinzehent zu Reichershaimb (1) belehnt worden sind. Dieser wurde als neuer Lehensträger bestimmt, anstatt des vorigen Lehensträgers, Ägid Murhaimer, jetzt Fürstlich Bayrischer Castner zu Cranndsperg (2); vgl. u.a. auch die Urkunden von 1540 IX 24, 1540 IX 27, 1540 X 25, 1557 V 24, 1559 V 22, 1562 I 26, 1562 II 2, die zweite Urkunde von demselben Datum und von 1576 I 8. S1: Abt Benedikt von Kloster Scheyern. S2: Konvent von Kloster Scheyern

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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