Kurfürst Philipp von der Pfalz nimmt Eberhard von Merenberg genannt Rübsamen (Rubsam), Amtmann zu Kirchheimbolanden (Kircheim), und dessen Ehefrau Margarethe Blick [von Lichtenberg] mitsamt ihren im Fürstentum der Pfalz und in seinen Gerichten gelegenen Gütern bis auf Widerruf in seinen Schirm. Sollte jemand um ihre Güter klagen, sollen die beiden das Recht vor ihm und seinen Räten oder seinem Burggrafen zu Alzey suchen. Kurfürst Philipp weist seine Amtleute, Diener und Untertanen in den Gerichten, wo die Güter liegen, um Beachtung und Sicherstellung des Schirms an.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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