Bernhard VII. zur Lippe beurk., dass er dem Kloster zu Blomberg
seine Kapelle zu Wilbasen, welche von ihm zu Lehen geht, die von seinen
Vorfahren gestiftet, und wo sein Vater, seines Vaters Bruder und einige
seiner Kinder beerdigt seien, mit Zehnten, Renten und Pflichten geschenkt
habe etc. Es werden Bestimmungen über Unterhaltung der Kapelle und Kluse,
der Altäre u. s. w., des Pfarrhofes mit Wohnungen für zwei Geistliche, über
den Gottesdienst, Einfriedigung etc. der Kapelle getroffen. Es soll auf dem
Pfarrhofe kein Steinhaus errichtet werden, es soll dort kein Meier oder
Meier'sche mit oder ohne Mägde wohnen, auch kein Geistlicher Mägde, Frauen,
Schwestern oder Beginen bei sich wohnen lassen, sondern nur Männer zur
Bedienung im Hause und in der Kirche halten. Die Mönche geloben, getreulich
die Messverpf. im Kloster u. in Wilbasen einzuhalten. Ein neuer Prior soll
vom lipp. Landesherr stets erneut mit der Kapelle belehnt
werden.