Sebastian von Helmstatt bekundet, dass er mit Billigung Pfalzgraf Heinrichs, Administrators des Stifts, und des Domkapitels zu Worms sowie mit Konsens seiner Agnaten Konrad, Georg, Hans und Georg Konrad, Gebrüdern von Helmstatt, auch David von Helmstatt, Treschklingen, die neue und die alte Burg, das Dorf mit Vogtei, Gericht, Äckern, Weingärten, Wiesen, Zinsen, Renten, Gülten und anderen Gefällen, Wald, Wasser, Wunn, Weide, Schäferei, Leuten und Gütern sowie den Höfen zu Treschklingen und Bonfeld, die er gelöst, gekauft oder auf andere Weise von denen von Neideck (Neydeckh) und anderen an sich gebracht, samt Zugehörungen und Rechten, wie dieses alles vom Stift Worms zu Lehen rührt, dazu 6 Morgen näher bezeichnete eigene Weingärten und Äcker zu Treschklingen an Eberhard von Gemmingen zu Bürg (zur Burg) verkauft hat. Der Kaufpreis beläuft sich auf 2650 Gulden Landeswährung. Davon haben der Aussteller und die obengenannten Brüder von Helmstatt je 1000 Gulden bereits erhalten und quittieren darüber. Der Zeitpunkt für die Zahlung der übrigen 650 Gulden wird ins Ermessen des Käufers gestellt; geschieht sie erst nach dem Tod des Ausstellers, hat sie an einen von diesem benannten Erben zu erfolgen. Der Aussteller hat die Treschklinger Untertanen von der ihm geleisteten Huldigung entbunden, behält sich jedoch gegenüber dem Käufer ein lebenslanges Wohn- und Nutzungsrecht in Treschklingen vor. Er leistet Währschaft.