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Streit um die Rückzahlung eines Darlehens von 218 Rtlr. 17 Albus plus Zinsen. Die Appellanten geben an, die Obligation sei längst durch den Verkauf von 11 3/4 Morgen Land zu 50 Rtlr. pro Morgen abgegolten. Johann Heinrich Knaben habe aber nicht nur den Schuldschein einbehalten, sondern auch die darüber hinausgehende Summe nicht bezahlt. Die Appellanten werfen Knaben die Verfälschung des Kaufbriefes vor. Das Verfahren wurde wohl eingestellt, da der Streitwert nicht die notwendige Höhe (1000 Goldgulden) erreichte.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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