Die Schöffen zu Halle melden dem Bürgermeister, Rat, Richter und Schöffen zu Bautzen den Empfang von Gregors Frage um das Erbe eines Hauses in der Stadt Bautzen und die Vormundschaft für die unmündigen Erben sowie des Einspruchs von Burkhard und seinem Weib, der nachgelassenen Tochter Hans Scheuflers (Schuffeler), die Anspruch auf ein Drittel des Gutes hat, und übersenden ihnen beide Schreiben mitsamt dem Schöffenspruch hierzu.