Graf Philipp von Nassau-Saarbrücken, Graf Johann von Nassau-Wiesbaden-Idstein, des verstorbenen Graf Adolfs Sohn, bekunden, dass sie sich verpflichtet haben, die von den Einwohnern zu Scheuern angefangene Kapelle zu vollenden zum Heil ihrer Seelen und zum gemeinen Besten des Ortes (dayls) Scheuern. Sie bestätigen, daß ihren Vettern, den Grafen Johann und Engelbrecht von Nassau-Vianden, das Recht zusteht, diese Kapelle zu Scheuern in gleicher Weise zu vergeben, wie die Pastorie zu Nassau. Die Kapelle zu Scheuern darf zu dem die Pfarrei Nassau in keiner Weise beeinträchtigen, bleibt ihr vielmehr zugehörig.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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