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Gesetz zur Ergänzung von Zuständigkeiten auf den Gebieten des Bürgerlichen Rechts, des Handelsrechts und des Strafrechts (Zuständigkeitsergänzungsgesetz) vom 7. Aug. 1952: Bd. 2
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1951-1952
Bundesministerium der Justiz (BMJ), 1949-
Aktenführende Organisationseinheit: I B (1951)