Es wird bekundet, dass die Gesandten des Rats zu Nürnberg, Doktor Johann Letscher, Ulrich Grundherr (Gruntherr), Ulman Stromer (Stromeier), Jörg Holzschuher und Johann Mühlbeck (Mulbeck), Ratsschreiber, am Donnerstag vor dem angesetzten Rechtstag nach Amberg gekommen sind und am Freitag darauf vor die pfalzgräflichen [=kurpfälzischen] Verhörer Graf Ludwig I. von Löwenstein, Götz von Adelsheim, Hans von Helmstatt, Vitztum [zu Amberg], Hans von Treswitz (Dreßwitz), Landrichter, einen Lizenziaten, den Priester Ulrich Ratz (Ratzen) und N. [wohl: Friedrich] Steinlinger, Landschreiber, "gein Hoff" gebeten wurden. Die Räte Pfalzgraf Ottos II. (die hertzog Öttischen rete) haben durch Darius von Heßberg (Hesperg) Klage in fünf Artikel vorgebracht. Es folgen Schilderungen zum Ablauf der Verhandlungen. In Abwesenheit der anderen Partei wurde den Nürnbergischen durch die Verhörer mitgeteilt, dass die Partei Ottos von Pfalz-Mosbach begehrt, dass die Gefangenen von Lauf ohne Entgeld freigelassen würden und der weitere Rechtsgang dem Kurfürsten Philipp oder seinen Räten anheimgestellt werde. Die städtischen Gesandten haben erwidert, dass sie dazu keine Vollmacht hätten und dies unter näheren Begründungen zum bisherigen Ablauf der Verhandlungen unbillig sei. Um ihren guten Willen zu zeigen, würden sie die jedoch Gefangenen "uff wyther verhörunge" ledig sagen, insbesondere solle auch der Förster binnen 14 Tagen ledig gesagt und das Geld "zü entschied" hinterlegt werden. Herzog Ottos Räte waren dem gegenüber "nit verfenglich". Es folgen weitere Rede und Erwiderungen der Parteien, u. a. zur Freilassung des Försters, zum hinterlegten Geld, zu sich verhärtenden Verweigerungen der Räte Ottos gegenüber den Angeboten der Stadt im Verlauf der Verhandlungen, zum Angebot einer Anberaumung eines Tages vor Kurfürst Philipp zu Heidelberg und zum Abschlag durch die Räte Ottos. Zum Abschied haben die nürnbergischen Gesandten die kurfürstlichen Räte gebeten, den langen Verzug zu entschuldigen und den Kurfürsten über die vorgefallene Verhandlung zu unterrichten.