Sigismund, Herzog von Sachsen, schließt einen Vertrag mit seinen Brüdern Kurfürst Friedrich II. und Herzog Wilhelm III. von Sachsen gemäß dem er, nachdem er beschlossen hat in den geistlichen Stand zu treten, lebenslänglich die Schlösser und Städte Altenburg, Rochlitz, Geithain, Crimmitschau, Weida, Burgau, Lobeda und Mittweida sowie näher bestimmte Einkünfte behalten soll. Bezüglich der Abtretung der übrigen Besitzungen werden detaillierte Bestimmungen getroffen. - Es werden weitere Orte und Personen genannt.