Die Gebrüder Coird und Hinrich Lappe von Coenynck, Arnds sel. Söhne, versprechen, den Bertold von Plettenbracht, Walters sel. Sohn, schadlos zu halten, für eine von diesem zusammen mit ihrem Vetter Johann Lappe zu Dynckere übernommene Bürgschaft gegenüber dem Gerde Walravene von Nortdynckere, Gerds Sohn, wegen der Rente von 8 rhein. Gulden, die die Aussteller dem genannten Gerd verkauft haben aus ihren 2 Höfen zu Vledericke (Flerke) im Kirchspiel Welvere, von denen der eine, der sogen. Storkesboem, von Hans Bossenhovej, der andere, der Twegetehoff, von Herman Stermans bewirtschaftet wird, und sie gestehen dem Bertold das Recht zu, im Falle verweigerter Schadensvergütung sie in Johan Leyvenychtes Haus in Soist zu fordern und sie und ihre Güter im dortigen Gericht entweder vor den 4 Bänken oder im Markengericht (tor meynen marcke) friedlos legen zu lassen.