Jerg Weysinger von "Almandingen" [Allmendingen, Kr. Ehingen] und Jacob Wittler von "Aßmushart" [Aßmannshardt, Kr. Biberach/Riss], beide Fuhrleute, gefangengesetzt zu Cannstatt ("Cantstatt"), weil sie den Zoll zu Cannstatt nicht bezahlt hatten, verpflichten sich zu einer Strafe von 50 Gulden (jeder 25 Gulden), die von dem vom Vogt eingesetzten Bürgen Hans Schertlin, Wirt und Gastgeber zu Cannstatt, bezahlt werden, und schwören Urfehde