Mansfeldische Obervormundschaft, sonderlich betreffend den Arterner Wehrbau und deshalb mansfeldischerseits angebrachte Beschwerde, des Herrn Geheimen Rates, Freiherrn von Zech, Expektanz auf einige zum Gut Geusa [w. Merseburg] gehörige und bei Mansfeld zu Lehn gehende Pertinentien, dessen Suchen wegen der Mitbelehnten zum Gut Biendorf [sö. Bernburg?], Aliment- und Ehe-, auch Zehntgelder, die dem von Kötschau imputierte Felonie wegen des Gutes Schafstedt [?] und reußische Rechnungsabnahme [betrifft Graf Heinrich Franz II. von Mansfeld, vorderortischer Linie], Bd 9

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Sächsisches Staatsarchiv
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