Hugo von Spina, Dr. iur. utr., päpstlicher Kaplan, von der Römischen Kurie (sacri palatii apostolici) mit diesem Prozess beauftragter Richter, an alle Äbte, Pröpste, Priore, Dekane und übrigen Geistlichen sowie alle Notare: aufgrund einer wörtlich inserierten Kommission Papst Leos X. befiehlt er Johann Bader, Prior des Paulinereremitenklosters St. Maria in Langnau im Bistum Konstanz, dem Laien N, Einwohner von [Rotenbach oder Rötenbach] (opidi Rodenbach)1) im genannten Bistum, und ihren Helfern die dem Agatus Leuthenhagen, Prior des Paulinereremitenklosters zur Hl. Dreifaltigkeit in Rohrhalden (in Caneto) im Bistum Konstanz, seinem Konvent und ihrem Kloster entzogenen Zehnten herauszugeben. Er setzt ihnen die übliche Frist von sechs Tagen nach Publikation dieser Urkunde in der Domkirche Konstanz und den übrigen Kirchen dieses Bistums. Der päpstliche und kaiserliche Notar Aymo chitonis, Kleriker des Bistums Lyon Lugdunensis), Notar der römischen Kurie (palatii apostolici curiae notarius) und des genannten Hugo von Spina, fertigt hierüber ein Notariatsinstrument.
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Hugo von Spina, Dr. iur. utr., päpstlicher Kaplan, von der Römischen Kurie (sacri palatii apostolici) mit diesem Prozess beauftragter Richter, an alle Äbte, Pröpste, Priore, Dekane und übrigen Geistlichen sowie alle Notare: aufgrund einer wörtlich inserierten Kommission Papst Leos X. befiehlt er Johann Bader, Prior des Paulinereremitenklosters St. Maria in Langnau im Bistum Konstanz, dem Laien N, Einwohner von [Rotenbach oder Rötenbach] (opidi Rodenbach)1) im genannten Bistum, und ihren Helfern die dem Agatus Leuthenhagen, Prior des Paulinereremitenklosters zur Hl. Dreifaltigkeit in Rohrhalden (in Caneto) im Bistum Konstanz, seinem Konvent und ihrem Kloster entzogenen Zehnten herauszugeben. Er setzt ihnen die übliche Frist von sechs Tagen nach Publikation dieser Urkunde in der Domkirche Konstanz und den übrigen Kirchen dieses Bistums. Der päpstliche und kaiserliche Notar Aymo chitonis, Kleriker des Bistums Lyon Lugdunensis), Notar der römischen Kurie (palatii apostolici curiae notarius) und des genannten Hugo von Spina, fertigt hierüber ein Notariatsinstrument.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 485 U 60 a
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 485 Rohrhalden, Pauliner
Rohrhalden, Pauliner >> Urkunden
1515 Juli 10 (die vero Martis)
[Kloster Rohrhalden]
38,2 x 30 (Höhe x Breite)
Urkunden
Schaden: leicht beschädigt
Ausstellungsort: Rom (Romae in domo habitationis nostrae)
Zeugen: Die Magister Stephan Suchel [?] und Johann Theuttegge [?], öffentliche Notare und Schreiber des Auditors
Siegler: Der Auditor Hugo de Spina
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 Siegel in Holzkapsel ohne Deckel, beschädigt
Vermerke: Rv. des 20. Jh.: Kloster Langnau
Beglaubigungs- und Notarzeichen: Notariatssignet des A[ym]o Hitonis not[arius]
Ausstellungsort: Rom (Romae in domo habitationis nostrae)
Zeugen: Die Magister Stephan Suchel [?] und Johann Theuttegge [?], öffentliche Notare und Schreiber des Auditors
Siegler: Der Auditor Hugo de Spina
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 Siegel in Holzkapsel ohne Deckel, beschädigt
Vermerke: Rv. des 20. Jh.: Kloster Langnau
Beglaubigungs- und Notarzeichen: Notariatssignet des A[ym]o Hitonis not[arius]
Langnau, Johann Bader; Prior, ca. 16. Jh.
Rohrhalden, Agatus Leuthenhagen; Prior, ca. 16. Jh.
Spina, Hugo von; Jurist, ca. 16. Jh.
Suchel, Stephan; ca. 16. Jh.
Theuttegge, Johann; ca. 16. Jh.
Konstanz KN; Domkirche
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:24 MEZ
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