Hugo von Spina, Dr. iur. utr., päpstlicher Kaplan, von der Römischen Kurie (sacri palatii apostolici) mit diesem Prozess beauftragter Richter, an alle Äbte, Pröpste, Priore, Dekane und übrigen Geistlichen sowie alle Notare: aufgrund einer wörtlich inserierten Kommission Papst Leos X. befiehlt er Johann Bader, Prior des Paulinereremitenklosters St. Maria in Langnau im Bistum Konstanz, dem Laien N, Einwohner von [Rotenbach oder Rötenbach] (opidi Rodenbach)1) im genannten Bistum, und ihren Helfern die dem Agatus Leuthenhagen, Prior des Paulinereremitenklosters zur Hl. Dreifaltigkeit in Rohrhalden (in Caneto) im Bistum Konstanz, seinem Konvent und ihrem Kloster entzogenen Zehnten herauszugeben. Er setzt ihnen die übliche Frist von sechs Tagen nach Publikation dieser Urkunde in der Domkirche Konstanz und den übrigen Kirchen dieses Bistums. Der päpstliche und kaiserliche Notar Aymo chitonis, Kleriker des Bistums Lyon Lugdunensis), Notar der römischen Kurie (palatii apostolici curiae notarius) und des genannten Hugo von Spina, fertigt hierüber ein Notariatsinstrument.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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