Baden-Württemberg-Club auf dem Schloßplatz in Stuttgart
Vollständigen Titel anzeigen
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 1/004 D931029/104
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 1/004 Hörfunksendungen des SDR aus dem Jahre 1993
Hörfunksendungen des SDR aus dem Jahre 1993 >> August
14. August 1993
150 im Auftrag der Landesregierung aufeinander gestapelte orangerote Container im Ehenhof des Stuttgarter Schlosses sorgen derzeit für Aufsehen und Diskussionen. Die nach den Ideen des Aktionskünstlers Wolfgang Flatz angeordneten Behältnisse sollen während der Leichtathletik-Weltmeisterschaft den Vertretern aus Politik, Wirtschaft und Sport als Treffpunkt dienen. TEUFEL: Wendet sich gegen die Kritik an diesem Projekt. "Ich möchte schon, daß wir uns den Herausforderungen der Gegenwart stellen und uns der Zukunft öffnen. Ich sage: Wertorientiert, bodenverbunden und weltoffen, so stelle ich mir Baden-Württemberg vor." SPÖRI: "Das gesamte Ambiente, das historisch Gewachsene ist für mich noch nie so schön gewesen wie heute, wo ich jetzt den Kontrast zu den Containern gesehen habe". N.N., Bürger: Sie lehnen das Projekt ab. Daß es nur für geladene Gäste ist, empfinden sie als Provokation. ROMMEL: "Wenn man merkt, da trinken die Leute, essen, und die merken auch, daß die nicht zahlen, da sagen natürlich manche: Ja des isch ja allerhand und des dät i au gern habe". VÖGELE: "Mir ist da in der Tat zuviel Schranke. Die Optik dieses Zaunes und dann die Leute, die davor stehen, und die anderen - das sind wir in diesem Fall - werden da bestaunt, das ist vielleicht doch ein bißchen ein zu großer Abstand". SCHLAUCH: "Ich glaube, daß der Künstler der Landesregierung ein Kuckucksei ins Nest gelegt hat". KUHN: "Die Herrschaften, die sich hier zum Baden- Württemberg-Club exklusiv zählen, werden vom Künstler gezwungen, mal Container zu betreten, die sie sonst nie betreten würden. Und dieser Kontrast zwischen Protzen, Reichtum und Stolzsein auf das eigene Protzen auf der einen Seite und Bauformen, die eher auf Armut und Not stehen, und das alles im Herzen des Finanzministeriums, ist schon eine sehr attraktive Geschichte". LANGE: Der Finanzausschuß ist nicht mit dem Container- Kunstwerk befaßt worden. MAYER-VORFELDER: Der Finanzausschuß ist aus zeitlichen Gründen nicht dazu gekommen, darüber zu sprechen. "Es ist nach der Rechtslage so, daß der Finanzminister nach Kabinettsbeschluß sein eigenes Recht hat, diese Auslagen zu bewilligen". TEUFEL: Bei einem Weltereignis darf sich Baden- Württemberg auch etwas Außergewöhnliches leisten.
0:08:55; 0'08
Audio-Visuelle Medien
Begleitmaterial: VE-Hörfunkbeobachtung, StaMi
Flatz, Wolfgang
Lange, Hans-Jürgen
Vögele, Rainer; Funktionär, Messegeschäftsführer, 1946-
Stuttgart S; Container-City
Konflikt
Kunst
Sportart Leichtathletik
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:27 MEZ