. Gisbert Bernhard Vogt von Elspe, Bamenohl, Westhemmerde, dann M. Vogt von Elspe, gen. Voss gegen nassau-dillenburgische vormundschaftliche Justizkanzlei, Gemeinde Frickhofen, dann auch Kloster Mariaroth, NN Adam, Pfarrer, Frickhofen, NN Möhr, Boppard, Peter Tiefenbach, Frickhofen, Christian Stahl, Christ Becker, Waldmannshausen, die Erben des Bast Ketter, Waldmannshausen, Johann Adam Zey, Mühlbach, als im Gernbacher Grund Begüterte, dann Maximilian Friedrich Erzbischof von Köln, Friedrich II. König von Preußen, Carl Theodor Pfalzgraf bei Rhein als Herzog von Jülich und Berg als ausschreibende Fürsten des niederrheinisch-westfälischen Kreises, (Carl Valentini, leiningen-westerburgischer Regierungsrat, Advokat, Westerburg)
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. Gisbert Bernhard Vogt von Elspe, Bamenohl, Westhemmerde, dann M. Vogt von Elspe, gen. Voss gegen nassau-dillenburgische vormundschaftliche Justizkanzlei, Gemeinde Frickhofen, dann auch Kloster Mariaroth, NN Adam, Pfarrer, Frickhofen, NN Möhr, Boppard, Peter Tiefenbach, Frickhofen, Christian Stahl, Christ Becker, Waldmannshausen, die Erben des Bast Ketter, Waldmannshausen, Johann Adam Zey, Mühlbach, als im Gernbacher Grund Begüterte, dann Maximilian Friedrich Erzbischof von Köln, Friedrich II. König von Preußen, Carl Theodor Pfalzgraf bei Rhein als Herzog von Jülich und Berg als ausschreibende Fürsten des niederrheinisch-westfälischen Kreises, (Carl Valentini, leiningen-westerburgischer Regierungsrat, Advokat, Westerburg)
1 Reichskammergericht
Reichskammergericht >> 1 Nassauische Akten >> 1.1 Prozessakten
in Quad. 6, 119: Vergleich (1695)
Laufzeit: 1570, 1757-1774, 1778
in Quad. 7: Gutachten der Juristenfakultät Rinteln (1752)
Quad. 23: Gutachten der Juristenfakultät Gießen (1756)
Quad. 66: Akten Amt Hadamar (1742-1746)
Quad. 73 (= Nr. 2007): vorinstanzliche Akten (ab 1746)
Quad. 104, 107: Märkerdingprotokolle betr. Gernbacher Grund (1570, 1706)
Quad. 129: Kommissionsakten (1769), diverse vorinstanzliche RKG-Urteile (ab 1746), Zengenverhöre (ab 1746), Grundstücksverzeichnisse (ab 1726)
Anspruch auf Aufhebung des vorinstanzlichen Urteils der bekl. Justizkanzlei vom 26.3.1757, Anspruch auf Schutz des Klägers als Inhaber des freiadligen Hauses Waldmannshausen in seinen Rechten aus dem im Jahre 1695 abgeschlossenen Vergleich, in dem der Besitzstand des Hauses Waldmannshausen, nachdem dieser im Laufe der Zeit weitgehend in Vergessenheit geraten war, neu festgestellt worden war, dann aber nach dem Tode des verstorbenen Philipp Adam Christian Vogt von Elspe und der zwischenzeitlichen Verwaltung des Hauses durch einen Pächter, der Kläger bei der Übernahme des Hauses im Jahre 1727 in seinen Rechten als Obermärker nicht mehr von der bekl. Gemeinde Frickhofen als Mitmärker anerkannt worden, Frickhofen nicht mehr zu den gebotenen Märkerdingen erschienen war und Frickhofen etwa 77 Morgen zum Hause Waldmannshausen gehöriges Land im Gernbacher Grund in eigene Nutzung gezogen hatte, Anspruch auf Schutz des Klägers in seinen Rechten als Obermärker, Anspruch auf Restitution der entzogenen Felder und auf Restitution der unberechtigt gezogenen Früchte, auf Ersatz der Kosten und Schäden, wogegen die bekl. Justizkanzlei einwendet, dass auf Grund des nassau-oranischen Appellationsprivilegs aus dem Jahre 1750 die Appellation an das RKG unzulässig ist, da das vorinstanzliche Urteil nicht nur z.T. aus einem nicht appellablen Zwischenurteil besteht, sondern auch die Streitsumme, die der Kläger auf 16000 fl. beziffert, nur 2000 fl. beträgt und somit unter das Appellationsprivileg fällt, mithin der Kläger nur an die vormundschaftlichen Regenten appellieren kann, Anspruch gegen die ausschreibenden Fürsten auf Urteilsvollstreckung
Laufzeit: 1570, 1757-1774, 1778
in Quad. 7: Gutachten der Juristenfakultät Rinteln (1752)
Quad. 23: Gutachten der Juristenfakultät Gießen (1756)
Quad. 66: Akten Amt Hadamar (1742-1746)
Quad. 73 (= Nr. 2007): vorinstanzliche Akten (ab 1746)
Quad. 104, 107: Märkerdingprotokolle betr. Gernbacher Grund (1570, 1706)
Quad. 129: Kommissionsakten (1769), diverse vorinstanzliche RKG-Urteile (ab 1746), Zengenverhöre (ab 1746), Grundstücksverzeichnisse (ab 1726)
Anspruch auf Aufhebung des vorinstanzlichen Urteils der bekl. Justizkanzlei vom 26.3.1757, Anspruch auf Schutz des Klägers als Inhaber des freiadligen Hauses Waldmannshausen in seinen Rechten aus dem im Jahre 1695 abgeschlossenen Vergleich, in dem der Besitzstand des Hauses Waldmannshausen, nachdem dieser im Laufe der Zeit weitgehend in Vergessenheit geraten war, neu festgestellt worden war, dann aber nach dem Tode des verstorbenen Philipp Adam Christian Vogt von Elspe und der zwischenzeitlichen Verwaltung des Hauses durch einen Pächter, der Kläger bei der Übernahme des Hauses im Jahre 1727 in seinen Rechten als Obermärker nicht mehr von der bekl. Gemeinde Frickhofen als Mitmärker anerkannt worden, Frickhofen nicht mehr zu den gebotenen Märkerdingen erschienen war und Frickhofen etwa 77 Morgen zum Hause Waldmannshausen gehöriges Land im Gernbacher Grund in eigene Nutzung gezogen hatte, Anspruch auf Schutz des Klägers in seinen Rechten als Obermärker, Anspruch auf Restitution der entzogenen Felder und auf Restitution der unberechtigt gezogenen Früchte, auf Ersatz der Kosten und Schäden, wogegen die bekl. Justizkanzlei einwendet, dass auf Grund des nassau-oranischen Appellationsprivilegs aus dem Jahre 1750 die Appellation an das RKG unzulässig ist, da das vorinstanzliche Urteil nicht nur z.T. aus einem nicht appellablen Zwischenurteil besteht, sondern auch die Streitsumme, die der Kläger auf 16000 fl. beziffert, nur 2000 fl. beträgt und somit unter das Appellationsprivileg fällt, mithin der Kläger nur an die vormundschaftlichen Regenten appellieren kann, Anspruch gegen die ausschreibenden Fürsten auf Urteilsvollstreckung
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen der Staatsarchive in Hessen.
17.06.2025, 14:08 MESZ
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