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Heinrich [von Molschleben], Propst von Kreuzberg, die Äbtissin,
die Priorin und der Konvent von Kreuzberg bekunden, dass ihnen Heinrich
[von Weiln...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1301-1315
1302 April 5
Ausfertigung, Pergament, ein abhängendes Siegel, ein mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel (beschädigt)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum anno Domini M° CCC° II° quinta feria ante Dominicam Iudica
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Heinrich [von Molschleben], Propst von Kreuzberg, die Äbtissin, die Priorin und der Konvent von Kreuzberg bekunden, dass ihnen Heinrich [von Weilnau], Abt von Fulda, mit Zustimmung des Dekans Marquard und des Konvents von Fulda zwei Hufen in Ingemarstadt [wüst, bei Rasdorf] aus dem Besitz der Frowin und Heinrich genannt Holzhei gegen jährlichen Zins verpachtet hat. Der Zins ist an den Leutpriester in Vacha, H[einrich] genannt Linkevil, in Form von Getreide zu zahlen: jeweils sieben Viertel Weizen, Hafer, Gerste und Roggen (siligo). Nach dem Tod H[einrichs] sind 32 [!] Viertel Getreide an die Klosterscheune nach Fulda zu liefern. Die Hufen sind jederzeit für zwölf Pfund Fuldaer Pfennige zurückzukaufen. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Heinrich von Molschleben, Propst von Kreuzberg
Vermerke (Urkunde): Siegler: Konvent von Kreuzberg
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Rübsam, Heinrich V., Nr. 115
Siegelankündigung des Abtes, Dekans und Konvents von Fulda sowie des Propsts, der Äbtissin, der Priorin und des Konvents von Kreuzberg. Das Siegel aus Fulda wurde nicht angebracht, dafür siegeln sowohl der Propst als auch der Konvent von Kreuzberg.
Es handelt sich nicht um ein Chirograph.
Am oberen Rand der Urkunde sind nicht lesbare Schriftreste zu erkennen.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.