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Hohenlohe-Neuenstein contra die gemeinen Ganerben zu Künzelsau. Das forstliche Gebot der Künzelsauer Waldung, so auf hohenlohischen Boden liegen und derenthalben bei dem Nach-Geäckering und Holzfällen entstandene Differenzien und verhörte Zeugen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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