Pfaff Heinrich Gütler, Kaplan der Pfründe zu Lichtenberg urkundet, daß er mit Zustimmung von Äbtissin und Konvent des Klosters zu Oberstenfeld, von denen die genannte Pfründe zu Lehen geht, zu Erblehen verliehen hat dem Hans Rietenhart, Amtmann der Frauen zu Oberstenfeld, und Peter Broll zu Oberstenfeld seinen Pfründweinberg am Forst von einem Morgen, gelegen am Frühmeßweinberg zu Oberstenfeld, mit der Bedingung, daß sie in den nächsten zwei Jahren den Weinberg roden und neu besetzen und auch weiterhin in rechtem Bau halten, wie es üblich ist. Sie sollen dafür ihm oder einem jeglichen Pfründner zu Lichtenberg vier Kopf Wein im Herbst reichen. Für den Fall, daß sie oder ihre Erben ihr Recht verkaufen oder in andere Hände geben wollen, soll der Kaplan oder Pfründner der genannten Pfründe dieses auslösen können um einen sh weniger als der Kauf geschehen ist.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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