Vältin Rab von Eichingen uf den Herdbuchs [Elchingen auf dem Härtsfeld, Kr. Aalen], wegen starken Verdachts der Wilderei zu Heidenheim gef., wird ohne Befragung nach Fürbitten aus dem Gefängnis entlassen, verspricht, künftig keinerlei Waidwerk mehr zu betreiben, ihm zur Kenntnis gelangende Jagdfrevel den Forstmeistern des Herzogs anzuzeigen, seine Atzung und sonstige Kosten selbst zu bezahlen, stellt für getreues Befolgen dieser Verschreibung namentlich nicht genannte Bürgen und schwört U.