Dieselben verleihen den Eheleuten Johann Gedtkens und Luytken je eine Hand und Leib an einem Kamp im Gericht von Obermörmter (Avermoermpter) ungefähr 4 Maltersaet Land haltend, zu je einem Jahreszins von 2 Malter Gerste und ebensoviel Hafer (fol. 192).