Schuldrecht gegenüber Territorialherren, Verpfändung von Ämtern. Der Vorfahr der Kläger, Lutter Quadt zu Tomberg und Landskron, hatte 1454 bzw. 1456 dem Kölner Erzbischof insgesamt 8042 Goldgulden geliehen und dafür die Hälfte der Ämter Sinzig und Remagen verschrieben bekommen, um daraus die Zinse, Amtsgeld und einige weitere Einnahmen zu erheben. Die vom Domkapitel bestätigte Verpfändung enthielt den Zusatz, daß, sollten die von Jülich an Köln verpfändeten Ämter von Jülich eingelöst werden, diese Löse erst erfolgen sollte, nachdem die Pfandinhaber die ihnen zustehenden Gelder erhalten hätten oder sie durch andere Pfänder gesichert wären. Die Klage richtet sich dagegen, daß, nachdem die Ämter 1560 eingelöst worden waren, die Kläger mit ihren Forderungen zur Liquidation vertröstet wurden. Sie machen insgesamt 19088 Goldgulden geltend. Der kurfürstliche Prokurator wendet Nichtzuständigkeit des RKG als 1. Instanz ein und verweist auf die Austräge als rechtmäßige 1. Instanz, sofern der Kurfürst nicht selbst auf diesen Weg verzichte. Er erklärt ferner, Ladung und Prozeß hätten nur dem jeweils beklagten Kurfürsten gegolten, nach einer Neuwahl aber müsse das Verfahren jeweils neu eingeleitet werden. Die Kläger dagegen erklären, die Klage müsse auch auf die Amtsnachfolger übergehen. Das RKG forderte in verschiedenen Urteilen zur Litiskontestation und zum Eingehen auf bestimmte Klagepunkte auf. Zwischen 1631 und 1721 ruhte das Verfahren und wurde dann von einem Erben Quadts wieder aufgenommen. In der Folge wurde erneut über die Berechtigung, die Amtsnachfolger durch Citatio ad reassumendum zu laden, sowie darüber, wer berechtigter Quadtscher Erbe sei, gestritten. Das Protokoll endet mit einem Completum-Vermerk vom 9. Februar 1798.
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Schuldrecht gegenüber Territorialherren, Verpfändung von Ämtern. Der Vorfahr der Kläger, Lutter Quadt zu Tomberg und Landskron, hatte 1454 bzw. 1456 dem Kölner Erzbischof insgesamt 8042 Goldgulden geliehen und dafür die Hälfte der Ämter Sinzig und Remagen verschrieben bekommen, um daraus die Zinse, Amtsgeld und einige weitere Einnahmen zu erheben. Die vom Domkapitel bestätigte Verpfändung enthielt den Zusatz, daß, sollten die von Jülich an Köln verpfändeten Ämter von Jülich eingelöst werden, diese Löse erst erfolgen sollte, nachdem die Pfandinhaber die ihnen zustehenden Gelder erhalten hätten oder sie durch andere Pfänder gesichert wären. Die Klage richtet sich dagegen, daß, nachdem die Ämter 1560 eingelöst worden waren, die Kläger mit ihren Forderungen zur Liquidation vertröstet wurden. Sie machen insgesamt 19088 Goldgulden geltend. Der kurfürstliche Prokurator wendet Nichtzuständigkeit des RKG als 1. Instanz ein und verweist auf die Austräge als rechtmäßige 1. Instanz, sofern der Kurfürst nicht selbst auf diesen Weg verzichte. Er erklärt ferner, Ladung und Prozeß hätten nur dem jeweils beklagten Kurfürsten gegolten, nach einer Neuwahl aber müsse das Verfahren jeweils neu eingeleitet werden. Die Kläger dagegen erklären, die Klage müsse auch auf die Amtsnachfolger übergehen. Das RKG forderte in verschiedenen Urteilen zur Litiskontestation und zum Eingehen auf bestimmte Klagepunkte auf. Zwischen 1631 und 1721 ruhte das Verfahren und wurde dann von einem Erben Quadts wieder aufgenommen. In der Folge wurde erneut über die Berechtigung, die Amtsnachfolger durch Citatio ad reassumendum zu laden, sowie darüber, wer berechtigter Quadtscher Erbe sei, gestritten. Das Protokoll endet mit einem Completum-Vermerk vom 9. Februar 1798.
AA 0627, 4470 - Q 5/14
AA 0627 Reichskammergericht, Teil VII: P-R
Reichskammergericht, Teil VII: P-R >> 2. Buchstabe Q
1581 - 1798 (1454 - 1798)
Enthaeltvermerke: Kläger: Lutter Quadt zu Landskron, Herr zu Tomberg; Daem Quadt zu Landskron; Johann Quadt zu Rheindorf; Richter zu Tomberg und Oberwinter; Sebastian Vriel von Abtenzell zu Luxburg, kurpfälzischer Haushofmeister, als Ehemann der Catharina Quadt; Susanna Quadt; seit 1588 auch Johann Herr von Eltz, kurpfälzischer Amtmann zu Otzberg, als Ehemann der Susanna Quadt; seit 1611 Susanna Quadt, Witwe Eltz; seit 1618 Johann Dietrich Knebel von Katzenelnbogen; seit 1625 Johann Quadt von Landskron zu Rheindorf, Herr zu Tomberg; seit 1626 Hermann Quadt zu Landskron und Rheindorf; seit 1636 Dietrich Knebel von Katzenelnbogen; seit 1721 J. B. W. Quadt von Landskron zu Flamersheim; seit 1725 Adolph Moritz Herminghausen, Herr zu Miel, namens seiner Frau, geb. Quadt zu Büllesheim; seit 1750 Franz Bernhard Quadt von Landskron zu Flamersheim, Tomberg und Oberwinter; seit 1766 J. O. F. von Dalwigk; NN von Kalkum gen. Lohausen; C. W. Grüter; G. C. von Bodelschwingh; J. W. G. von Bachoven namens seiner Frau, geb. Quadt von Landskron; seit 1780 Freiherr von Dalwigk, Flamersheim, für sich und als Zessionar der Anna Louisa Quadt von Landskron; W. C. T. de Dalwigk geb. Kalkum gen. Lohausen; Carl Johann von Grüter, Altendorf in der Grafschaft Mark; [Christina Sophie], verwitwete von Bodelschwingh zu Velmede (Grafschaft Mark) und geb. Quadt von Landskron Beklagter: Erzbischofvon Köln Prokuratoren (Kl.): Dr. Johann Bontz 1581 ? Dr. Christoph Behem 1588 ? Dr. Johann Gödelman 1590, 1611 ? für Knebel zu Katzenelnbogen: Dr. Christoph Stauber [1615] 1618, [1615] 1636 ? für Quadt: Dr. Konrad Esch 1620 ? Dr. Heinrich Eilinck 1626 ? Dr. Johann Goy 1721 ? Subst.: Dr. Johann Melchior Hofmann ? Dr. Ludwig Ernst Hert 1725 ? Subst.: Lic. Wigand ? Dr. Georg Melchior Hofman [1732] 1732 ? Subst.: Dr. Johann Paul Besserer ? Lic. Wilhelm Ludwig Ziegler 1750 ? Subst.: Dr. Johann Christoph Seip ? Lic. Georg Wilhelm Ludolf 1764, 1766 ? Subst.: Lic. Johann Eberhard Greineisen ? Lic. Philipp Christoph Frech 1780 ? Subst.: Dr. Konrad Gordian Seuter ? Lic. Philipp Jakob Emmerich 1781 ? Subst.: Dr. Johann Gotthard Hert Prokuratoren (Bekl.): Dr. Laurentius Wildhelm [1574] [1578] 1582, 1586 ? Dr. Johann Vest ? Dr. Christoph Reiffsteck ? Dr. Laurentius Wildhelm 1587 ? Dr. Johann Konrad Lasser 1603, 1613 ? Dr. Johann Jakob Kölblin [1598] 1612 ? Dr. Beatus Moses [1623] 1623, [1624] 1624 ? Dr. Johann Friedrich von Broch 1627 ? Franz Christoph Bolles [1750] 1753 ? Subst.: Lic. Johann Adam Bissing ? Dr. Franz Philipp Felix Greß [1764] 1764, [1784] ? Subst.: Dr. Johann Wilhelm Mainone Prozeßart: Citationis sive simplicis querelae Instanzen: RKG 1581 - 1798 (1454 - 1798) Beweismittel: Pfandverschreibung des Kölner Erzbischofs Dietrich über die Hälfte der Ämter Sinzig und Remagen für eine Summe von 6538 Goldgulden an Lutter Quadt, 1454 (in Q 6). Schuldverschreibung ErzbischofDietrichs über eine von Lutter Quadt geliehene Summe von 1504 Goldgulden, 1456 (in Q 6). Lehensbrief Pfalzgraf Ludwigs bei Rhein für Johann Quadt zu Tomberg und Landskron für das Mannlehen der Kirchspiele Oberwinter (Winthern) und Birgel (Bregell; Kr. Ahrweiler), 1510 (Q 17). Lehensbrief Kaiser Maximilians für Johann Quadt, Herrn zu Tomberg und Landskron, über das Reichslehen Tomberg, 1512 (Q 18). Lehensbrief Pfalzgraf Friedrichs bei Rhein für Lutter Quadt zu Tomberg und Landskron über die pfälzischen Lehen, die Johann Quadt innegehabt hatte, für Lutter und seine Neffen, 1560 (Q 19). Eheberedung zwischen Sebastian Vriel zu Luxburg, kurpfälzischer Haushofmeister, und Catharina Quadt von Landskron, 1580 (Q 20). Eheberedung zwischen Johann Herrn zu Eltz und Susanna Quadt zu Landskron, 1586 (Q 21). Kurkölnische Bestellung des Werner Holtzadel von Nassenerfurth zum Amtmann von Sinzig und Remagen, 1506 (Q 57). Übersicht zu Lebensdaten von Mitgliedern der Familie Quadt (Q 72). Testament der Eheleute Bernhard Wilhelm Freiherr Quadt von Landskron, Herr zu Flamersheim und Tomberg, und Anna Lucia Maria geb. Freiin von Bodelschwingh, 1. Hälfte des 18. Jahrhunderts (Q 73). Beschreibung: 3 Bde., 7 cm; Bd. 1: 1,5 cm, 84 Bl., geb.; Protokoll; Bd. 2: 3 cm, 169 Bl., geb.; Q 1 - 37, es fehlen Q 38 * - 41 * ; Bd. 3: 2,5 cm, 168 Bl., geb.; Q 42 - 93, es fehlt Q 68, 2 Beil. = Q 86, 87.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
21.04.2026, 09:42 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
- Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik)
- 1. Behörden und Bestände vor 1816 (Tektonik)
- 1.4. Reichsbehörden (Tektonik)
- 1.4.1. Reichskammergericht (Tektonik)
- Reichskammergericht AA 0627 (Tektonik)
- Reichskammergericht, Teil VII: P-R (Bestand)
- 2. Buchstabe Q (Gliederung)