Die hanauischen Räte und Befehlshaber zu Buchsweiler schreiben an Jakob Christoph Böcklin von Böcklinsau, Stettmeister zu Straßburg: Die beiden Untertanen des Grafen Friedrich Kasimir zu Geudertheim, Jakob Mühl und Wolf Claus, haben ehe- und vogtsweise bei ihnen vorgesprochen bezüglich der Eheabrede der Witwe des Schmiedes Georg Thader zu Bischen, die im Unterelsass nicht üblich ist und in welcher in einem Nachsatz die Kinder der Witwe benachteiligt werden. Sie fordern daher die Parteien auf, die Erben nicht mittels einer Eheabrede höher zu belasten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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