Reinhard von Schleusingen (Slusungen), Vikar des Stifts Aschaffenburg und öffentlicher Notar, beurkundet: Im Jahr 1365, in der dritten Indiktion, im dritten Jahr des Pontifikats Papst Urbans V., am 2. Januar, um die Stunde der Nona, auf dem Platz vor der Kirche des Dörfleins Alzenau (Wulmatsheim), auf dem gewöhnlich die Sitzungen des weltlichen Gerichts, das gemeinhin Zent genannt wird, abgehalten werden, sind vor dem Notar und den unten aufgeführten Zeugen Arnald auf der Brucken und seine Ehefrau Gele sowie sein Bruder Johann auf der Brucken und dessen Ehefrau Petrissa (Petze), alle wohnhaft in dem Dorf Wasserlos (Wazzerlos), erschienen. Gemeinsam haben sie Dekan und Kapitel des Stifts Aschaffenburg für dessen Präsenz einen jährlichen Zins von 30 Schilling Heller Seligenstadter Währung verkauft. Dieser Zins ist den Käufern oder deren Präsenzmeister (presencionarius) jedes Jahr am 11. November (in festo sancti Martini hyemalis) von den folgenden Gütern zu entrichten: - 3 Joch Ackerland in Wasserlos am Seligenstadter Weg, anstoßend an den Kapellenacker, die der Pfarrkirche in Alzenau zehntpflichtig sind. - 2 Joch Acker an dem Kelderwege zwischen Äckern des Richwin Schelris und des Johann Bender. - 2 Joch Acker an dem Krummen Acker neben Äckern der Kapelle zu Wasserlos. Davon erhalten die in Babenhausen (Babenhusen) ansässigen Edelknechte (armigeri) von Wasen in jedem dritten Jahr 0,5 Sumer Roggen (siligo). - 1,5 Joch Wiesen in der Hindebach. Davon gibt man dem Edelknecht Volrad von Sachsen jedes Jahr 100 Birnen (pira). Die Auflassung der Güter durch die Verkäufer und ihre Übertragung an die Käufer erfolgte vor den Amtleuten der Zent sowie des Dorfes Wasserlos, wo die Güter liegen, nämlich vor dem Zentgrafen Berthold und den Schöffen der Zent Alzenau Dieter Scheffer, Heinrich Ölschläger (Olsleher), Konrad Rupprecht und anderen sowie vor dem Schultheißen des Abtes von Seligenstadt dort Konrad von Alzenau und seinen Schöffen Dieter (Diczo) Scheffer, Friedrich Zentgraf, Heinrich Ölschläger und anderen. Die Verkäufer haben dafür von den Käufern 21 Pfund Heller Frankfurter Währung erhalten. Bei Säumigkeit fallen die erwähnten Güter an die Käufer. Die Verkäufer verpflichten sich außerdem, die Güter in gutem Kulturzustand zu halten und sie nicht zu verkaufen, zu entfremden, zu teilen oder mit weiteren Zinsen zu belasten. Der Stiftsvikar Hartmann von Bergen hat als Bevollmächtigter der Käufer den Notar um die Beurkundung des Verkaufs gebeten.

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Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg