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Heinrich und Katharina Knuyffe, Eheleute, zu Güls ("gulse") beurkunden, von dem nicht benannten Abt und Konvent zu Kamp, Diözese Köln, einen in der Gülser Gemarkung in der Wiese ("ynder wesen"), zwischen Eigentum des St. Servatiusstifts (zu Maastricht) belegenen 1/4 Morgen fassenden Weinberg gegen jährliche Abgabe eines drittteils des Aufwachses, nach Abzug eines von dem Kloster zu sendenden und vorab zu füllenden Bottichs in dem Klosterhof zu Güls zu teilen, unter den üblichen Bedingungen und bei Strafe des Verlustes der Pachtung und der Erlegung von 1 Gulden für 1/2 viertel Morgen bei säumiger Lieferung in Erbpacht genommen zu haben. Zeugen: Die 2 benannten Schöffen von Güls. Datum in crastino purificationis beate marie anno domini M°CCCC°XXII° secundum stilum treverensem.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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