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Die von Johannes Philipp Barth und 14 Konsorten zu Calmbach wegen Schneidens des Farnkrauts im Walde oberforstamtlich angesetzte Strafe von je einem Frevel wird auf 1 Gulden reduziert und dem Oberforstamt aufgegeben durch ein Ausschreiben bekannt zu machen, dass das Schneiden des Farnkrauts künftig bei einer kleinen Frevelstrafe verboten sei (Calmbach)

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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