Graf Eberhard (V.) d. Ä. beurkundet sein Abkommen mit den Brüdern von Reckenbach wegen gütlicher Austragung ihres Spanns durch seine Räte, wogegen Hans ihm das eine Schloß (Marschalkenzimern) ein Jahr mit zwei Wächtern zu warten und das Vogt- und Kelleramt zu Hornberg zu versehen zugesagt hat.