Nachdem die Bemühungen, die jahrelangen Irrungen zwischen dem Stift Ellwangen einerseits und der DO-Kommende Kapfenburg andererseits im Jahr 1708 durch einen Rezeß zu beenden, fehlgeschlagen, auf Befehl Franz Ludwigs, Erzbischof zu Trier, Reichserzkanzler für Italien und das Königreich Arelat und Kurfürst, Administrator und Deutschmeister, Bischof zu Worms, Propst zu Ellwangen usw., und des Karl Heinrich von Hornstein, Landkomtur der Ballei Franken, Komtur zu Ellingen und Nürnberg DO, hoch- und deutschmeisterischer Geheimer Rat, 1718 wieder aufgenommen worden waren, wurde am 31. März 1718 zu Ellwangen ein Protokoll aufgesetzt. Am 20. Juni 1719 vereinbaren die beiderseitigen Deputierten zu Westhausen unter Vorbehalt der Ratifizierung in 23 Punkten Folgendes: Jagd- und Forsthoheit, Äckerich, Holzeinschlag, Wasserrechte, Weidgang und Viehtrieb in verschiedenen Jagdbezirken bei Westhausen, zu Simmisweiler, Arlesberg, Ettenberg, Brastelburg und Geiselwang (1-2, 5-7, 22-23), fraischliche Obrigkeit dies- und jenseits der Jagst bei Westhausen (3-4), Zehntbarkeit der Äcker in der Eberhardshalde in der Kaplanei Oberalfingen und Zehntfreiheit der Wittumbauern zu Westhausen (8-9), Festlegung der Ettergrenzen zu Westhausen (10), Verhältnis zwischen der Pfarrkirche St. Moritz zu Westhausen und der Kapelle St. Sylvester daselbst (11), Rechnungsabhörung zu Westhausen (12, 17), Tafern-, Wirtshaus- und Schankangelegenheiten zu Westhausen, Simmisweiler und Bernlohe (13, 16, 19-21), Zehrkosten (14-15) und Untergang zu Westhausen (18). - Jede Partei erhält bis zur Ratifizierung eine von den beiderseitigen Deputierten unterschriebene Ausf. - Am 15. Sept. 1719 ratifizieren zu Mergentheim Propst und Kapitel zu Ellwangen einerseits und der Landkomtur der Ballei Franken andererseits diesen Vertrag.