Die Gotteshausmeister der Stiftskirche zu Wertheim verpflichten sich, von einer Stiftung von 45 fl., bezw. 2 fl., 5 Tornosen Jahreszins, die ihnen Cuntze Selige durch seine Hausfrau zugewiesen, mit Einwilligung der Herrschaft und des Rates auf zwei Male im Jahr, nämlich am dreißigsten Tag nach Mariae Himmelfahrt und in der Karwoche, für 2 fl. Korn an Arme zu verteilen und einen Gotteshausmeister 2 Tornosen für Mühenwaltung zu geben, von allenfallsigem Mehrertrag aber das Almosen zu bessern.