Graf Ludwig von Löwenstein, Herr zu Scharfeneck verkauft an Kurfürst Philipp von der Pfalz und seinen Erben die Vogtei zu Fankel auf der Mosel mit allen summarisch aufgelisteten Zugehörungen, Rechten, Obrigkeiten, Nutzungen, Personen, Gütern, Einkünften etc., unter anderem mit dem ummauerten Hof, den Backhäusern, Weingärten, Schirmverbundenen,7 Fudern Wein, die jährlich auf der Bede daselbst fällig werden, der Fähre über die Mosel und allen Forderungen und Ausständen, alles so, wie es Ludwig gehabt hat und eins von dem Ritter Wilhelm von Flatten (+) an die Pfalz verfallen war. Die Übergabe erfolgt mit Lehen und Lehensgerechtigkeiten. Der Kauf geschah um 1.600 rheinische Gulden in Gold nach rechtem Gewicht und der oberen Landeswährung, deren Auszahlung quittiert wird. Ludwig weist den Vogt und die ihm Verbundenen an, künftig den Käufern gehorsam zu sein als Erb- und Vogtherren. Er verspricht die Übergabe die Vogtei betreffender Schriftstücke binnen Monatsfrist und versichert, dass alles keine Lehen, Wittum oder Morgengabe und unbeschwert sind. Falls doch verspricht er, die Käufer schadlos zu halten. Die Aus- und Einsetzung als Herren geschah vor dem Gericht und Recht zu Faukel nach Gerichtsrecht und Gewohnheit. Ludwig verspricht Werschaft und auf jegliche Behelfsmittel gegen den Verkauf zu verzichten.
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