Aufforderung des Herzogs Johann (III.) zu Kleve, Jülich und Berg an den Grafen Dietrich (IV.) zu Manderscheid, dem am 1532 Juli 15 zum Kreishauptmann des niederrheinisch-westfälischen Kreises ernannten Grafen Ruprecht zu Manderscheid seinen Anteil an der Besoldung auszuzahlen.