Korrespondenz zwischen Wilhelm von Schell, Oberamtmann zu Mönchsroth, dem ellwangischen Oberjägermeister von Knöringen und dem von Sulz wegen dem von letzterem mit ersterem geschlossenen Bestand über die Jagdbarkeit zu Mönchsroth oberhalb von Schönbronn, in der Mönchshardt, Heringsbuk, Geyrstangen, Brendtlen, Beukersberg, Heringshalden, gegen welchen Bestand als einem in diesseitigem Jagdgerechtsame geschehenen Eingriff protestiert, ein im Stangenholz betretenen Holzkircher Jäger anher in Haft gebracht und zur Behauptung hiesiger Gerechtsame auf das 1599 diesfalls ergangene Kammergerichts-Urteil berufen worden ist

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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