Oberlandesgericht / Appellationsgericht Hamm (Bestand)
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Q 002
Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen (Archivtektonik) >> 3. Behörden und Einrichtungen des Staates und der Selbstverwaltung nach 1816 >> 3.7. Justizverwaltung (Q) >> 3.7.1. Oberlandesgerichte / Appellationsgerichte (bis 1879) >> Oberlandesgericht / Appellationsgericht Hamm
1743-1915
Justizverwaltung; Prozesse; Lehnsregistratur; Grundakten adliger Güter.
Bestandsgeschichte: 1820 Verlegung des 1814 in Emmerich eingerichteten, 1815 nach Kleve überführten Oberlandesgerichts für die ehemaligen preußischen Provinzen Kleve und Mark nach Hamm. Zuständigkeit für die ehemaligen Territorien Grafschaft Mark, Herzogtum Kleve (rechtsrheinisch), Reichsstadt Dortmund und Grafschaft Limburg. 2. Instanz für die Land- und Stadtgerichte, 1849-1878 Appellationsgericht für die Kreisgerichte des Bezirks.
Form und Inhalt: Oberlandesgericht / Appellationsgericht Hamm
Behördengeschichte
Zur Organisation des Justizwesens in den wiederbesetzten Provinzen waren durch Kabinettsverfügung vom 20. November 1814 drei vorläufige Oberlandesgerichtskommissionen in Emmerich, Münster und Minden angeordnet worden. Die Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzialbehörden vom 30. April 1815 schuf an Stelle der bisherigen Oberlandesgerichtskommissionen die Oberlandesgerichte Emmerich, Münster, Hamm, Paderborn und Arnsberg (dieses noch unter seiner alten Bezeichnung "Hofgericht").
Ende November 1815 trat an die Stelle des Oberlandesgerichtes Emmerich, das für die rechtsrheinischen, ehemals preußischen Landesteile und die Gebiete der ehemaligen Reichsstifter und -abteien Elten, Essen und Werden zuständig war, das Oberlandesgericht Kleve, das aber bereits am 1. Januar 1820 mit dem Oberlandesgericht Hamm vereinigt wurde. Das Oberlandesgericht Hamm umfasste somit den alten märkischen Anteil des Regierungsbezirks Arnsberg einschließlich Dortmund und den rechtsrheinischen, bis 1807 preußischen Teil des Regierungsbezirks Düsseldorf, mit Ausnahme von Duisburg.
Mit Verordnung vom 2. Januar 1849 wurde das Oberlandesgericht Hamm in "Appellationsgericht" umbenannt, jedoch unter Beibehaltung seiner bisherigen sachlichen und räumlichen Zuständigkeit. In Verfolg der Neuorganisation der preußischen Justizverwaltung wurde bei Erlass des Gerichtsverfassungsgesetzes vom Jahre 1877, das u.a. fortan für jede Provinz nur ein oberes Gericht vorsah, das Appellationsgericht Hamm am 4.3.1878 zum Oberlandesgericht der Provinz Westfalen erklärt. Der zum bisherigen Appellationsgericht Hamm gehörige Teil der Rheinprovinz verblieb bei dem neuen Oberlandesgericht.
Bestandsgeschichte
Der Bestand Oberlandesgericht faßt also zusammen:
1. Die Akten des alten Oberlandesgerichts Hamm 1815-1849 einschließlich des ihm einverleibten Oberlandesgerichts Kleve bzw. der Oberlandesgerichts-Komission Emmerich;
2. Die Akten des Appelationsgerichtshofes Hamm 1849-1878
Die Ablieferung der Akten an das Staatsarchiv erfolgte mit den Zugängen 4/02, 25/05, 15/09, 13/12, 3/16, 20/27, 7/33, 13/35, 15/37, 18/42, wozu noch eine kleinere ältere Abgabe vor 1900 tritt.
Bei der Neuverzeichnung wurde die frühere Aufstellung nach Zugängen zu Gunsten des alten Registraturplanes aufgegeben. Ferner wurden die nach Auflösung der übrigen westfälischen Obergerichte übernommenen Akten ausgeschieden. Desgleichen blieben die Personalakten einstweilen unberücksichtigt. Die Akten des alten Oberlandes- bzw. Appellationsgerichts wurden in folgende Abschnitte unterteilt:
I. Präsidialregistratur
II. Generalregistratur
III. Hypothekenregistratur
IV. Lehenregistratur
V. Prozeßregistratur
Die Akten ab 1879 finden sich im Bestand Q 101/Oberlandesgericht Hamm.
Die Testamente sind dem Bestand Q 002t/Oberlandesgericht / Appellationsgericht Hamm, Testamente zugeordnet.
Bestandsgeschichte: 1820 Verlegung des 1814 in Emmerich eingerichteten, 1815 nach Kleve überführten Oberlandesgerichts für die ehemaligen preußischen Provinzen Kleve und Mark nach Hamm. Zuständigkeit für die ehemaligen Territorien Grafschaft Mark, Herzogtum Kleve (rechtsrheinisch), Reichsstadt Dortmund und Grafschaft Limburg. 2. Instanz für die Land- und Stadtgerichte, 1849-1878 Appellationsgericht für die Kreisgerichte des Bezirks.
Form und Inhalt: Oberlandesgericht / Appellationsgericht Hamm
Behördengeschichte
Zur Organisation des Justizwesens in den wiederbesetzten Provinzen waren durch Kabinettsverfügung vom 20. November 1814 drei vorläufige Oberlandesgerichtskommissionen in Emmerich, Münster und Minden angeordnet worden. Die Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzialbehörden vom 30. April 1815 schuf an Stelle der bisherigen Oberlandesgerichtskommissionen die Oberlandesgerichte Emmerich, Münster, Hamm, Paderborn und Arnsberg (dieses noch unter seiner alten Bezeichnung "Hofgericht").
Ende November 1815 trat an die Stelle des Oberlandesgerichtes Emmerich, das für die rechtsrheinischen, ehemals preußischen Landesteile und die Gebiete der ehemaligen Reichsstifter und -abteien Elten, Essen und Werden zuständig war, das Oberlandesgericht Kleve, das aber bereits am 1. Januar 1820 mit dem Oberlandesgericht Hamm vereinigt wurde. Das Oberlandesgericht Hamm umfasste somit den alten märkischen Anteil des Regierungsbezirks Arnsberg einschließlich Dortmund und den rechtsrheinischen, bis 1807 preußischen Teil des Regierungsbezirks Düsseldorf, mit Ausnahme von Duisburg.
Mit Verordnung vom 2. Januar 1849 wurde das Oberlandesgericht Hamm in "Appellationsgericht" umbenannt, jedoch unter Beibehaltung seiner bisherigen sachlichen und räumlichen Zuständigkeit. In Verfolg der Neuorganisation der preußischen Justizverwaltung wurde bei Erlass des Gerichtsverfassungsgesetzes vom Jahre 1877, das u.a. fortan für jede Provinz nur ein oberes Gericht vorsah, das Appellationsgericht Hamm am 4.3.1878 zum Oberlandesgericht der Provinz Westfalen erklärt. Der zum bisherigen Appellationsgericht Hamm gehörige Teil der Rheinprovinz verblieb bei dem neuen Oberlandesgericht.
Bestandsgeschichte
Der Bestand Oberlandesgericht faßt also zusammen:
1. Die Akten des alten Oberlandesgerichts Hamm 1815-1849 einschließlich des ihm einverleibten Oberlandesgerichts Kleve bzw. der Oberlandesgerichts-Komission Emmerich;
2. Die Akten des Appelationsgerichtshofes Hamm 1849-1878
Die Ablieferung der Akten an das Staatsarchiv erfolgte mit den Zugängen 4/02, 25/05, 15/09, 13/12, 3/16, 20/27, 7/33, 13/35, 15/37, 18/42, wozu noch eine kleinere ältere Abgabe vor 1900 tritt.
Bei der Neuverzeichnung wurde die frühere Aufstellung nach Zugängen zu Gunsten des alten Registraturplanes aufgegeben. Ferner wurden die nach Auflösung der übrigen westfälischen Obergerichte übernommenen Akten ausgeschieden. Desgleichen blieben die Personalakten einstweilen unberücksichtigt. Die Akten des alten Oberlandes- bzw. Appellationsgerichts wurden in folgende Abschnitte unterteilt:
I. Präsidialregistratur
II. Generalregistratur
III. Hypothekenregistratur
IV. Lehenregistratur
V. Prozeßregistratur
Die Akten ab 1879 finden sich im Bestand Q 101/Oberlandesgericht Hamm.
Die Testamente sind dem Bestand Q 002t/Oberlandesgericht / Appellationsgericht Hamm, Testamente zugeordnet.
318 Akten.
Bestand
German
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
05.11.2025, 13:59 MEZ
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