Hans und Konrad Hacker, Söhne des Heinz Hacker vom Wielandtz, bekennen, daß sie gegenüber ihren Schwestern Ursel und Anna Hacker auf alle Forderungen hinsichtlich des Erbteils der Schwestern verzichten, wie diese auf ihre Ansprüche an das Erbteil der Brüder verzichtet haben, nachdem beide Eltern gestorben sind und das Gut von dem Wielantz, ein Lehen des Klosters Rot, auf Grund des Erbfallrechtes an die Kinder gekommen ist. Siegler: Heinrich Fischer, Ammann zu Rot. 1468, Dienstag nach St. Ulrichstag. Orig. Perg., Rest eins S. anhängend.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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