Konzeption zur weiteren Realisierung der Regierungserklärung von Ministerpräsident Hans Modrow auf der 12. Tagung der Volkskammer am 17. Nov. 1989 im Verkehrswesen
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BArch DM 1/14454
BArch DM 1 Ministerium für Verkehrswesen
Ministerium für Verkehrswesen >> DM 1 Ministerium für Verkehrswesen.- Vorläufig bearbeitetes Schriftgut aus dem Verwaltungsarchiv des MfV für den Zeitraum (1948-1959) 1960-1990 >> Recht >> Entwicklung des Verkehrsrechts >> Verkehrswesen, gesamt >> Allgemein
Okt. 1989 - Apr. 1990
Bericht über die Lage in der Volkswirtschaft und Schlußfolgerungen zur Stabilisierung vom Jan. 1990
Vortrag von Frau Prof. Dr. Christa Luft Stellv. des Vors. des Ministerrates für Wirtschaft zur Wirtschaftsreform
Konzeption zur Durchführung einer Beratung zu kommunalpolitischen Fragen in Grenzkreisen zur BRD
Beschluß über Maßnahmen zur Stabilisierung volkswirtschaftlicher Prozesse und erste Schritte zur Ausgestaltung der Wirtschaftsreform
Grundsätze und Maßnahmen zur Durchführung einer Verwaltungsreform in der DDR sowie Vorschläge zur Rang- und Reihenfolge ihrer rechtlichen Ausgestaltung
Rede des Ministers für Verkehrswesen, Herrn Heinrich Scholz auf der 13. Tagung der Volkskammer der DDR am 1. Dez. 1989
Vorschläge zur Erhöhung der Qualität und Effektivität der Arbeit im MfV zur Schaffung von Voraussetzungen für die Durchsetzung eines leistungsorientierten, ökonomisch begründeten und einheitlichen verkehrspolitischen Konzepts im Verkehrszweig Kraftverkehr
Diskussionsbeitrag des Mitgliedes des ZK, Genossen Otto Arndt
Probleme der materiell-technischen Sicherung 1989 und 1990
Gesichtspukte "Reisemöglichkeiten für DDR Bürger"
Vortrag von Frau Prof. Dr. Christa Luft Stellv. des Vors. des Ministerrates für Wirtschaft zur Wirtschaftsreform
Konzeption zur Durchführung einer Beratung zu kommunalpolitischen Fragen in Grenzkreisen zur BRD
Beschluß über Maßnahmen zur Stabilisierung volkswirtschaftlicher Prozesse und erste Schritte zur Ausgestaltung der Wirtschaftsreform
Grundsätze und Maßnahmen zur Durchführung einer Verwaltungsreform in der DDR sowie Vorschläge zur Rang- und Reihenfolge ihrer rechtlichen Ausgestaltung
Rede des Ministers für Verkehrswesen, Herrn Heinrich Scholz auf der 13. Tagung der Volkskammer der DDR am 1. Dez. 1989
Vorschläge zur Erhöhung der Qualität und Effektivität der Arbeit im MfV zur Schaffung von Voraussetzungen für die Durchsetzung eines leistungsorientierten, ökonomisch begründeten und einheitlichen verkehrspolitischen Konzepts im Verkehrszweig Kraftverkehr
Diskussionsbeitrag des Mitgliedes des ZK, Genossen Otto Arndt
Probleme der materiell-technischen Sicherung 1989 und 1990
Gesichtspukte "Reisemöglichkeiten für DDR Bürger"
Ministerium für Verkehrswesen (MfV), 1954-1990
Aktenführende Organisationseinheit: Referat Kabinetts- und Parlamentsangelegenheiten
Akte
deutsch
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
24.04.2026, 12:46 MESZ
Hierarchie
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