Markgraf Karl Magnus verzichtet gegen Verpfändung der Starostei Rehden auf seine Forderungen an König Karl X. Gustav von Schweden im Betrage von 87.656 Reichstalern 10 Schillingen; falls dieselbe in andere Hände übergehe, treten seine Forderungen wieder in Kraft und soll ihm die Summe mit 6% verzinst werden.