Heinrich von Wernau (Werdnow) verspricht Ludwig von Wernau, ihn binnen drei Jahren aus der Bürgschaft, zu der dieser sich gegenüber Peter von Liebenstein (Liebenstain), Heinrichs Tochtermann, wegen 1000 Gulden Heimsteuer und 50 Gulden Zinsen für drei Jahre verpflichtet hat, ohne jeglichen Schaden zu lösen. Er hat ihm näher beschriebene Stücke und Güter zu Wendlingen als Unterpfand verschrieben.