Schultheiß und Richter zu Östringen beurkunden eine Gültverschreibung des Medard Schwieffer und seiner Ehefrau Dorothea sowie des Jörg Morlin und seiner Ehefrau Cäcilie gegenüber dem St. Peter- und Paul-Stift zu Odenheim über 15 Gulden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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